Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_02-Feber.pdf

- S.60

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_02-Feber.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 154 -

42.7

I-OEF 33/2012
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), Mietzinsgestaltung
bei Neuvermietung von Wohnungen nach Auslaufen der
Wohnbauförderung (StRin
Dr.in Pokorny-Reitter)

Beschluss (einstimmig):
Dem von StRin Dr.in Pokorny-Reitter und
MitunterzeichnerInnen eingebrachten
dringenden Antrag (Seite 149) wird die
Dringlichkeit zuerkannt.
StRin Mag.a Pitscheider: Ich finde es gut,
dass wir über Mieten diskutieren und gut,
dass die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) in das gemeinnützige Projekt
einbezogen wird. Wir müssen uns ansehen, wie es funktioniert. Im Jahre 2010
gab es eine Sondersitzung des Gemeinderates. Dabei ging es um die Anpassung
der eingefrorenen Mieten. Ich möchte mir
den Seitenhieb nicht verkneifen, was die
SPÖ damals alles erzählt hat. Da war
noch keine Rede von € 3,13 pro m2. Die
SPÖ stellte damals auch einen Antrag für
eine Arbeitsgruppe. Allerdings wurden alle
Anträge zurückgezogen.
Deshalb sage ich, dass das, was jetzt
passiert, ein Wahlkampfgag ist. Mir ist das
egal, denn es geht um Mieten und um
gemeinnützigen, sozialen Wohnbau. Es ist
wichtig, darüber zu diskutieren, wie man
die ständige Mietensteigerung einbremsen
kann. Viele Menschen können sich das
nicht mehr leisten.
GR Grünbacher: Hier Wahlkampf zu unterstellen, ist völlig richtig. Wenn es um die
Interessen der Bevölkerung geht, betreiben wir natürlich Wahlkampf. Es geht nicht
um das - nämlich zielorientiert zu machen.
Was hier passiert ist, ist schwer erklärbar.
Zu sagen, es sei ein Wahlkampfgag, wenn
für eine Wohnung der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) bei Neuvermietungen - es geht ausschließlich darum zirka € 5,-- pro m2, gegenüber der Nachbarwohnung, die von der "Neue Heimat
Tirol" Gemeinnützige WohnungsGmbH
(NHT) oder Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungs-GesmbH (TIGEWOSI) genauso saniert und für € 3,13
pro m2 vergeben wird, nehme ich gerne
an.
GR-Sitzung 23.2.2012

Ich kann den Menschen nicht erklären,
warum sie € 2,-- netto pro m2 mehr bezahlen. Das ist in diesem Sinne Wahlkampf im
positiven Sinne. Es geht hier nicht um Interessen der SPÖ, sondern um Interessen
von Menschen, die nicht mehr wissen, wie
sie die Wohnung bezahlen sollen. Es geht
mir mit der Zeit auf den "Hammer" das als
Wahlkampf negativ zu titulieren, wenn
man sich für Menschen einsetzt, die kein
Einkommen haben. Wahlkampf ist natürlich, wenn wir den Menschen etwas anbieten möchten. Wir wollen sagen, dass es
Lösungen gibt und wir müssen nicht Kategoriemietzinse verlangen.
Auch im Jahre 2010 haben wir bereits minus 10 % zum Kategoriemietzins beschlossen. Das heißt, dass wir das jetzt
bereits beschließen können. Ich bitte darum, falls wir eine Lösung finden, rückwirkend für jene 10 bis 15 Personen, die ab
jetzt eine Wohnung mieten, nicht die
€ 5,39 pro m2 zu verrechnen, während bei
den anderen die € 3,13 pro m2 zum Tragen kommen und in diesem Zusammenhang um Gerechtigkeit für die Menschen.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: StRin
Mag.a Pitscheider, in dieser Sache fehlt Dir
leider jegliche Sach- und Fachkenntnis.
Ich kann es nicht anders beschreiben. Im
Jahre 2010 ging es um eine Anpassung
bzw. Senkung von Richtwertmieten.
Richtwertmieten werden auf Gebäude der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) angewandt, die nicht mit Wohnbauförderungsmitteln gebaut wurden bzw. sollen sie jetzt auf Gebäude der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) angewandt werden, die mit Wohnbauförderungsmitteln gebaut werden.
Die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) hat vier verschiedene Mietzinsbildungen. Der Richtwert ist das höchste, die
Wohnbauförderungsmieten werden vom
Land Tirol aufgrund der Wohnbauförderung vorgeschrieben, die Kategoriemieten
(je nach Kategorie zwischen € 3,-- pro m2
und € 3,40 pro m2) und den § 45 Mietrechtsgesetzmieten (das sind die niedrigsten und die Nachfolger von den Friedenszinsen). Außerdem gibt es noch etwa
zweihundert Wohnungen mit frei vereinbartem Mietzins.