Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.124
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fahl, die Marktgebührenordnung an die aktuelle Fassung des FAG anzupassen. Als
Reaktion im damaligen Anhörungsverfahren teilte die MA I mit, dass die Anregung
der Kontrollabteilung zur Kenntnis und in Vormerk für eine Korrektur im Rahmen der
nächsten Änderung der Marktgebührenordnung genommen werde, aus legistischer
Sicht jedoch kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben sei.
Im Rahmen der vergangenen Follow up – Einschauen 2005 bis 2010 teilte das Büro
des Magistratsdirektors zu dieser Thematik jeweils mit, dass keine Änderung der
Marktgebührenordnung stattgefunden habe und die Empfehlung zur Änderung der
Textierung der Marktgebührenordnung hinsichtlich des geänderten FAG vorgemerkt
bleibe.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung vom
14.07.2011 die Marktgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert.
Anlässlich dieser Novellierung ist auch die von der Kontrollabteilung monierte Anpassung der Promulgationsklausel an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten (nunmehr
bereits FAG 2008 – § 15 Abs. 3 Z 3) durchgeführt worden. Die überarbeitete Version
der Marktgebührenordnung ist bereits im Abschnitt C-8 der städt. Vorschriftensammlung im Intranet und auf der Homepage der Stadt Innsbruck veröffentlicht worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Rahmen der Baustellenkontrollen 2007 wurde die Verbauung der Mühlauer
Klamm-Lawine einer Prüfung unterzogen. Im Jahre 1998 fand eine ministerielle Projektgenehmigung für die geplanten zwei Lawinenbremsbauwerke statt, in welcher
auch der Finanzierungsschlüssel zwischen Bund, Land und Stadt festgelegt worden
ist. Ende des Jahres 2000 wurde mit ersten Erschließungsarbeiten für das untere
Bauwerk begonnen.
Im April 2006 wurde seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) beim
Ministerium um Kostenerhöhung infolge Baupreissteigerung angesucht. Die Mittel
wurden vom Ministerium in der beantragten Höhe bewilligt und der sich daraus ergebende städtische Anteil im Stadtsenat beschlossen.
Aus Sicht der Kontrollabteilung resultierten die Mehrkosten jedoch nur zu einem begrenzten Teil aus den Baukostensteigerungen der Jahre 1997 - 2005. Aus den Ausführungsnachweisen der WLV ergaben sich im Baufeld Mühlauer Klamm-Lawine bei
den Einheitspreisen konstante Werte, welche teilweise sogar noch gesenkt werden
konnten. Dagegen schlugen sich die allgemeinen Bauauslagen mit 20 % bis 40 % der
jährlichen Gesamtausgaben nieder. Dieser hohe Anteil an allgemeinen Kosten ergab
sich aus Sicht der Kontrollabteilung auch durch den Arbeitstakt der WLV, da z.B. lt.
Baubericht 2005 in den Bauauslagen eine mehrmalige Inbetriebnahme der Baustelle
enthalten war, zumal diese bei Schlechtwetter als Ausweichbaustelle für die in der
Breitlehner-Lawine tätige Arbeitspartie herangezogen worden ist. Zwar konnte
dadurch der Anteil an Schlechtwetterstunden reduziert werden, dafür stiegen die Allgemeinkosten beider Baufelder.
Seitens der Kontrollabteilung wurde die Frage aufgeworfen, ob die Vergabe von Projekten im nicht hochalpinen Gelände an Dritte aus finanzieller Sicht sinnvoll wäre. Die
technische Oberleitung könnte bei der WLV verbleiben, um dementsprechendes
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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