Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.138
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liefern, sondern würde normalerweise immer darüber liegen, da auch das durch das
Servicepersonal selbst beizubringende Wechselgeld und das erhaltene Trinkgeld in
der Geldtasche verwahrt werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Im Zusammenhang mit dem von der Kontrollabteilung erstellten Bericht vom
31.03.2008, Zl. KA-09482/2008, über die Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
2007 der IIG & Co KEG (nunmehr IIG & Co KG), Innsbrucker Immobilien GmbH und
Innsbrucker Immobilien Service GmbH wurde im Zuge einer Abstimmung der in der
Endabrechnung 2007 ausgewiesenen Positionen für Betriebs- und Heizkosten bezüglich der Schulen und Kindergärten mit den jeweiligen Rechnungen, Belegen und Buchungsgrundlagen allgemein festgestellt, dass bei nahezu allen Objekten der Stichprobe im Zuge der Ermittlung des Aufteilungsschlüssels bezüglich der Nutzfläche
keine einheitliche Vorgangsweise bestand. Bei einigen Betriebskosten wurde als Berechnungsbasis die Bruttogeschoßfläche, bei anderen Posten jedoch die Nettogeschoßfläche herangezogen.
Nachdem die Betriebs- und Heizkosten dem MRG entsprechend nach der Nettogeschoßfläche zu ermitteln sind, hat die Kontrollabteilung damals empfohlen, zukünftig
den Aufteilungsschlüssel für die Ermittlung der anteiligen Betriebs- und Heizkosten
der jeweiligen Objekte entsprechend den Bestimmungen des MRG generell auf Basis
der Nettogeschoßfläche zu berechnen.
In der seinerzeitigen Stellungnahme dazu äußerte sich die IIG & Co KG dahingehend,
dass zum Zeitpunkt der Einbringung der Schulen, Kindergärten usw. keine detaillierten Nutzflächen zur Verfügung gestanden und daher die Bruttogeschoßflächen für die
Verrechnung herangezogen worden wären. Für neu hinzugekommene Flächen würden bzw. werden die tatsächlichen Nutzflächen verwendet. Nachdem die Stadt Innsbruck als einziger Mieter von dieser Problematik betroffen sei, würde hierbei der Stadt
Innsbruck kein Schaden entstehen.
In der Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2009 informierte die IIG & Co KG zu
dieser Thematik, dass bisher die Nettonutzflächen von vier Objekten neu erhoben
und erfasst worden wären und bis Ende des Jahres die restlichen Objekte neu vermessen sein sollten.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2010 teilte die IIG & Co KG mit, dass die Nutzflächenerhebung bis Ende 2010 noch nicht abgeschlossen werden konnte. Der Erhebungsstand würde bei ca. 60 % der zu vermessenden Objekte liegen. Der Grund für
die Nichtfertigstellung liege einerseits darin, dass die Flächenerhebung zeitaufwändig
und nur nach Maßgabe der Verfügbarkeit von städtischem Personal der Servicebetriebe möglich sei, andererseits die Dateneingabe durch die Sachbearbeiterin (Lehrling) neben der laufenden Tätigkeit erfolgen müsse und diese wegen Besuchs der
Berufsschule auch nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stünde. Das Projekt würde
selbstverständlich weitergeführt und unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen so rasch als möglich zum Abschluss gebracht.
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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