Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.180
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Mit Kaufvertrag vom 28.01.2005 und in Anlehnung an den Beschluss des Gemeinderates vom 26.02.2004 hat die Stadt Innsbruck das Pachtgrundstück (Gst 775/1) mit
einer Fläche von 2.978 m² von der grundbücherlichen Alleineigentümerin erworben.
Besitz und Genuss, Wag und Gefahr am vertragsgegenständlichen Grundstück gingen mit 01.01.2005 auf die Käuferin über. Den Vertragsteilen war bekannt, dass hinsichtlich des Gst 775/1 KG Igls ein aufrechtes Bestandverhältnis mit der Reitsportzentrum Igls GmbH besteht. Dieses Bestandverhältnis nahm die Käuferin zustimmend zur Kenntnis und sagte gem. Pkt. V. (Rechte und Lasten) des Kaufvertrages
vom 28.01.2005 darüber hinaus zu, „sich mit der Reitsportzentrum Igls GmbH diesbezüglich ins Einvernehmen setzen“ zu wollen. Die auf diesem Grundstück lastende
Dienstbarkeit der Starkstromleitung für die Patscherkofelbahn übernahm die Käuferin
ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Die Kontrollabteilung hielt in diesem Zusammenhang fest, dass dieses Pachtverhältnis formal im Jahr 2010 ausgelaufen ist und nach Einschätzung der Kontrollabteilung
schriftlich neu vereinbart werden muss. In der seinerzeitigen Stellungnahme betonte
die RSZ, dass die Anregung der Kontrollabteilung umgesetzt werde.
Im Anhörungsverfahren zur diesjährigen Follow up – Prüfung wurde der Kontrollabteilung ein Schreiben der Geschäftsführung der ISpA vom 18.11.2011 an die MA I – Referat für Liegenschaftsangelegenheiten vorgelegt, mit dem um unbefristete Verlängerung des Pachtverhältnisses für das Gst 775/1 GB 81112 Igls mit jederzeitiger Auflösungsmöglichkeit durch die Stadt Innsbruck ersucht worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrages zwischen der Stadtgemeinde
Innsbruck, der CRG und der RSZ wies die IISG in ihrem Schreiben vom 15.11.2004
an die Stadt Innsbruck – MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung hinsichtlich des Baurechtgrundstückes wiederholend darauf hin, dass das Gst 774 KG
Igls im Jahr 2002 von der Stadt Innsbruck angekauft worden ist und die vormaligen
Liegenschaftseigentümer der ehemaligen Reitsportzentrum Polai GmbH ein Baurecht
eingeräumt hatten. Dieses Vertragsverhältnis ist durch den Kauf auf die Stadt Innsbruck als Grundeigentümerin und die Firma Reitsportzentrum Igls GmbH als Baurechtsnehmerin übergegangen, die nun den – nach Ansicht der IISG – hohen jährlichen Baurechtszins zu bezahlen hatte.
Darüber hinaus wurde in diesem Vorlagebericht erklärt, dass die anderen von der
Reitanlage betroffenen städtischen Grundstücke zu denselben Bedingungen an die
damalige Reitsportzentrum Polai GmbH in Bestand gegeben worden seien, wie sie
mit den dortigen privaten Grundeigentümern vereinbart worden wären. Nach Meinung
der IISG mache es daher wenig Sinn, durch den hohen jährlichen Baurechtszins die
RSZ zu belasten, vielmehr sollte auch für dieses Baurechtsgrundstück sowie für alle
weiteren dortigen städtischen Grundstücke ein einheitlicher Zins in jener Höhe verlangt werden, wie er für die übrigen Pachtgrundstücke gilt. Auf Basis dieser Erklärung
empfahl die IISG, einen entsprechend formulierten StS-Beschluss zu erwirken.
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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