Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.185
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Auch aus diesem Pachtvertrag sind alle Rechte und Pflichten auf die Reitsportzentrum Igls GmbH als Rechtsnachfolgerin der Reitsportzentrum Polai GmbH übergegangen.
In Bezug auf die Wertanpassungen des Bestandzinses dieses Pachtverhältnisses
war von der Kontrollabteilung auch hier zu bemängeln, dass die Valorisierungen in
der Vergangenheit (ab 2004) abweichend von den Vereinbarungen im diesbezüglichen Pachtvertrag (VPI 1986, September 1996) mit dem VPI 1996, Ausgangswert
Feber 2004, vorgenommen und damit marginal zu gering berechnet und bezahlt worden sind.
Die Kontrollabteilung empfahl, die Valorisierungen zu berichtigen und künftig vertragskonform anzuwenden, was von der RSZ im seinerzeitigen Anhörungsverfahren
auch zugesichert worden ist.
In der Stellungnahme zur aktuellen Follow up – Einschau 2011 bestätigte die Geschäftsführung der ISpA, dass eine Neuberechnung durchgeführt worden wäre. Die
entsprechenden Unterlagen sind der Kontrollabteilung vorgelegt worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Der Eigentümer der Liegenschaft in EZ 166 GB 81112 Igls, zu der das Gst 776 im
Ausmaß von 2.780 m² gehört, hat dieses Grundstück mit Pachtvertrag vom
19.12.1996 und Wirkung vom 01.01.1997 an die Reitsportzentrum Polai GmbH (in
Gründung) verpachtet. Der Pachtvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Als jährlicher Pachtzins wurden damals ATS 0,90/m², wertgesichert nach dem
VPI 1986, Ausgangsbasis September 1996, vereinbart.
Aus diesem Pachtvertrag sind ebenfalls alle Rechte und Pflichten auf die Reitsportzentrum Igls GmbH als Rechtsnachfolgerin der Reitsportzentrum Polai GmbH übergegangen.
Im Rahmen einer Nachrechnung der Wertanpassungen des Bestandzinses dieses
Pachtverhältnisses ist von der Kontrollabteilung wiederholend festgestellt worden,
dass die Valorisierungen in der Vergangenheit (ab 2004) abweichend von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem VPI 1996, Ausgangswert Feber 2004, durchgeführt worden sind und damit der Pachtzins auch hier geringfügig zu niedrig an den
Liegenschaftseigentümer überwiesen worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, den Pachtzins zu korrigieren und in Zukunft die Valorisierungen dem Pachtvertrag entsprechend anzuwenden. In ihrer ersten Stellungnahme dazu bestätigte die RSZ, dass sie der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprechen werde.
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Zl. KA-00200/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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