Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.50
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- 203 -
der Finanzierungsverhandlungen mit
Land Tirol und Bund?
a
53.4
Kindergärten, Bedarfserhebung
an Betreuungsplätzen, Gruppengrößen, Neuanmeldungen, Infrastrukturmaßnahmen, Anstellungen etc. in Bezug auf Inkrafttreten
des Tiroler Kinderbildungs- und
Kinderbetreuungsgesetz (SPÖ)
a
Mag. Schwarzl, Mag. Pitscheider, Hof und
Mag. Fritz, alle e. h.
53.3
I-OEF 38/2012
Hofgarten, Öffnung der Wiesen für
die Stadtbevölkerung, Ergebnisse
über die geführten Gespräche (Die
Innsbrucker Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
Am 14.4.2011 wurde von den Innsbrucker
Grünen folgender dringender Antrag im
Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck eingebracht:
"Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, in
Verhandlungen mit den Bundesgärten zu
treten, um die Öffnung der Wiesen im Hofgarten für die Stadtbevölkerung zu erreichen."
Gegen sechs Stimmen der kleinen Oppositionsfraktionen wurde diesem Antrag die
Dringlichkeit zuerkannt und dem Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
Im Stadtsenat vom 27.4.2011 wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:
in
Die Frau Bürgermeisterin möge dazu folgende dringende Anfrage beantworten:
1.
Wann und wo wurde dieses Gespräch
geführt?
2.
Wer nahm an diesem Gespräch teil?
3.
Welche Forderungen und Wünsche
bzw. Angebote haben sie in diesem
Gespräch unterbreitet?
4.
5.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der SPÖ:
Der Tiroler Landtag hat am 30.6.2010 das
Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, das mit 1.9.2010 in Kraft getreten ist, einstimmig beschlossen.
Die Gemeinden haben zu gewährleisten,
dass unter Berücksichtigung von gemeindeübergreifenden und privaten Betreuungseinrichtungen ein ganztägiges und ganzjähriges Betreuungsangebot in einem solchen
Ausmaß sichergestellt ist, dass eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie sichergestellt ist.
Die Tiroler Landesregierung hat ausgehend
vom Bestand der Kinderbildungs-und Betreuungseinrichtungen, die in der Gemeinde
zur Verfügung stehen, auf Grund statistischer Daten für jede Gemeinde den zukünftigen Bedarf an Betreuungsplätzen für:
a)
Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,
b)
Kinder ab dem 3.vollendeten Lebensjahr bis zum Eintritt der Schulpflicht und
c)
schulpflichtige Kinder,
a
"Bgm. Mag. Oppitz-Plörer wird ersucht, im
Sinne des vorliegenden Antrages von
GR Hof vom 14.4.2011 ein Gespräch mit
der Direktorin der Bundesgärten WienInnsbruck, Dipl.-Ing.in Brigitte Mang, zu führen."
Welche konkreten Ergebnisse hat dieses Gespräch ergeben?
Sollte das Gespräch noch nicht stattgefunden haben - warum nicht?
Hof, Mag.a Schwarzl, Mag.a Pitscheider und
Mag. Fritz, alle, e. h.
GR-Sitzung 29.3.2012
I-OEF 39/2012
jeweils mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen
Gemeinde zu erheben.
Die Bedarfserhebung nach § 9 hat erstmals
im Jahr 2011, und zwar spätestens bis
31.12., zu erfolgen.
Die Gruppengrößen nach §§ 10, 19 Abs. 2
und 20 Abs. 2 sind bis spätestens 1.9.2012
herzustellen.
Daher stellen wir folgende dringende Anfrage:
1.
Warum fordert die Stadt Innsbruck das
Land Tirol nicht auf, eine Bedarfserhebung zu veranlassen? Erfolgte die Bedarfserhebung durch die Stadt Innsbruck?