Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.51
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2.
Wie sehen die Gruppengrößen der einzelnen Kindergärten für das Kindergartenjahr 2012/2013 aus? (bitte um Auflistung aller Kindergärten der Stadt
Innsbruck)
3.
Wie viele Neuanmeldungen gibt es für
das Kindergartenjahr 2012/2013?
4.
Wie viele Kinder konnten nicht in ihrem
Sprengel- oder Wunschkindergarten
aufgenommen werden?
5.
Wie viele Kinder mussten auf Grund
der neuen Gruppengrößen abgewiesen
werden?
6.
Welche Kindergärten werden bis September 2012 erweitert, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden?
7.
Wie hoch werden diese Infrastrukturmaßnahmen sein?
8.
Gibt es sonstige Maßnahmen, um den
gesetzlichen Vorgaben, zwanzig Kinder
pro Kindergartengruppe, zu entsprechen?
9.
Wie viele Pädagoginnen bzw. Pädagogen werden mit Beginn des Kindergartenjahres 2012/2013 zusätzlich eingestellt?
10. Wie viele Assistentinnen bzw. Assistenten werden mit Beginn des Kindergartenjahres 2012/2013 zusätzlich eingestellt?
11. Wann hat die Stadt Innsbruck vor, den
gesetzlichen Bestimmungen des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes,
zwanzig Kinder pro Gruppe zu entsprechen?
Eberl, Grünbacher, Marinell, Praxmarer und
Dr.in Pokorny-Reitter, alle e. h.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
54.
Einbringung von dringenden Anträgen
54.1
I-OEF 40/2012
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), Nichterhöhung der
Richtwertmieten (StRin Dr.in Pokorny-Reitter)
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen
sowie Mitunterzeichnern folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin erteilt der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) den Auftrag, die ab
1.4.2012 mögliche Erhöhung der Richtwertmieten von € 5,99 (Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG {IIG}, Abschlag
10 %, daher netto € 5,39) auf € 6,29 (vermutlicherweise mit Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG {IIG}, Abschlag € 5,66
netto pro Quadratmeter) nicht vorzunehmen, und zwar weder bei Neuvermietung
noch bei laufenden Mietverträgen.
Dr.in Pokorny-Reitter, Eberl, Praxmarer,
Pechlaner, Buchacher, Grünbacher, Pipal
und Marinell, alle e. h.
Die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) verfügt über zirka 1.400 Wohnungen, die nicht mehr mit Errichtungsdarlehen
belastet sind. Bei diesen Wohnungen verrechnet die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) den so genannten
Richtwertmietzins, der abzüglich dem
10 %igen Abschlag bis zum 31.3.2012 bei
€ 5,39 netto pro Quadratmeter liegt.
Ab 1.4.2012 besteht die Möglichkeit die
Richtwertmieten um € 0,30 pro Quadratmeter zu erhöhen. Bei einer 80 m2 großen
Wohnung liegt diese Erhöhung bei € 24,-pro Monat. Wenn man dann den Abschlag
von 10 % der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) abzieht, der bei
einem Betrag von € 6,29 ein bisschen höher, als € 5,39 ist, liegt die Nettoerhöhung
immer noch bei € 22,-- pro Monat.
Mit dieser Mieterhöhung ist es so, dass weder Alt- noch Neumieterinnen bzw. -mieter
belastet werden können und sollen. Ich darf
dazu ausführen, dass bei den gemeinnützigen Wohnbauträgern die Mietzinsgestaltung
bei ausfinanzierten Liegenschaften so zu
GR-Sitzung 29.3.2012