Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf

- S.60

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- 213 -

mussten, dass Stellungnahmen eingeholt
wurden und daher wurde der Antrag dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen. Im Sinne der ernsthaften
Arbeit, die wir in den letzten sechs Jahren
geleistet haben, sollte diese in den letzten
vierzehn Tagen der Periode auch noch
durchgeführt werden.
Ich halte nichts vom Wahlpopulismus, das
ist ein Blödsinn, weil dann die Bürgerin bzw.
der Bürger zurecht sagt, warum wir nicht
sechs Jahre eine populistische Politik gemacht haben. Ich bin dafür, dass wir die
dringenden Anträge korrekt abwickeln. Ich
bitte daher, wenn jemand einen Antrag stellen möchte, so eine Wortmeldung zuzulassen. Dies bei aller Freude und Euphorie, die
hier heute gegeben ist.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Bei dem ersten dringenden Antrag, der von StRin
Dr.in Pokorny-Reitter und Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern eingebracht
wurde, wo die finanziellen Auswirkungen
geprüft werden müssten, wurde kein Antrag
auf Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung gestellt.
GR Ing. Krulis: Wir greifen mit dem vorerwähnten Antrag in die Geschäftsgebarung
der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) ein. Wir können so einen Antrag
nicht einfach annehmen, ohne zu wissen,
welche Auswirkungen gegeben sind. Ich
wollte mich bei diesem Punkt zu Wort melden, allerdings hat man in einer geradezu
lächerlichen Stimmung gesagt, dass dieser
Antrag angenommen werden soll.
Wir haben bis zum Ende der Periode die
Aufgabe, eine seriöse Politik zu machen.
Ich wollte, dass dieser Antrag im Stadtsenat
behandelt wird, denn das wäre korrekt gewesen. Nach einer Prüfung hätte man sich
immer noch für die Umsetzung entscheiden
können oder auch nicht.
Ich würde daher bitten, noch einmal zu diesem Punkt zurückzugehen. Ich möchte
festhalten, dass im Gemeinderat nicht die
Möglichkeit gegeben war, diesen Antrag
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Natürlich darf
jede bzw. jeder etwas dazu sagen. Ich habe
zuerst über den dringenden Antrag von
GR-Sitzung 29.3.2012

GR Hitzl und Mitunterzeichnerinnen bzw.
Mitunterzeichnern abstimmen lassen. Auf
meine Frage, ob der Antrag angenommen
werden soll, sind die Hände der einzelnen in
die Höhe gegangen.
Daher wurde dieser dringende Antrag meiner Meinung nach schon abgestimmt. Wenn
die Mehrheit im Gemeinderat der Meinung
ist, über den von GR Hitzl und Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern eingebrachten Antrag noch einmal abstimmen
zu können, dann können wir das tun.
GR Grünbacher: Ich verwehre mich dagegen über Würde und Seriosität zu sprechen, wenn sich die Mehrheit dieses Gemeinderates gegen eine Mieterhöhung ausspricht. Es ist nicht in Ordnung, Unseriosität
zu unterstellen, wenn man hier gegen Mieterhöhungen eintritt, die auch finanzierbar
sind. Diese sind nicht unfinanzierbar.
Vielleicht ist es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, dass wir bereits in den ersten drei
Monaten dieses Jahres € 5,7 Mio mehr an
Abgabenertragsanteilen als budgetiert eingenommen haben. Hier zu sagen, dass es
nicht seriös oder würdelos ist, für Menschen
einzutreten, die mit den Mieten Probleme
haben, dagegen verwehre ich mich.
Genauso ist es nicht würdelos und seriös zu
sagen, dass wir einen Stadtteil mit
890 Wohnungen neu errichtet haben und
daher Probleme in der Kinderbetreuung
entstehen.
(Bgm.-Stellv. Kaufmann: So seht Ihr das!)
Man kann dagegen sein, diesbezüglich
Maßnahmen zu ergreifen. Christof, ich
nehme zur Kenntnis, dass es anders ist. Ich
lasse mir aber nicht sagen, dass das würdelos und nicht seriös ist. Das ist nämlich nicht
in Ordnung.
Bgm.-Stellv. Gruber: Die Dinge wurden
schon erklärt. Ich bin froh, dass meine Fraktion bei dem dringenden Antrag von
GR Hitzl und Mitunterzeichnerinnen bzw.
Mitunterzeichnern diesen Abstimmungsmarathon, der etwas in Fröhlichkeit ausgeartet
ist, unterbrochen hat. Man darf inhaltlich
nicht vergessen, wo wir uns befinden.
Ich stelle daher den Antrag, den dringenden
Antrag von GR Hitzl und Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzu-