Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_03-Maerz.pdf
- S.82
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Zu Frage 10.2: Siehe dazu Antwort zu Frage 10.1.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 4 Stunden
10 Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.
57.2
I-OEF 37/2012
Haus der Musik in den Stadtsälen,
Zeitplan für Planung, Realisierung
und Verhandlungsabschluss sowie Stand der Finanzierungsverhandlungen (Die Innsbrucker
Grünen)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der Innsbrucker Grünen
(Seite 202) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Bezüglich der Absiedelung der
Tanzschule Polai wurden bereits mehrere
Gespräche geführt und alternative Räumlichkeiten angeboten, ein definitives Ergebnis liegt noch nicht vor.
Zu Frage 2.: Das aktuelle Nutzungskonzept
sieht eine Übersiedelung der Musikschule in
das Haus der Musik nicht vor.
Zu Frage 3.1: Land Tirol, LeopoldFranzens-Universität Innsbruck und Universität Mozarteum Salzburg.
Zu Frage 3.2: Die Tiroler Landesregierung
hat am 17.10.2011 beschlossen, das Haus
der Musik finanziell mitzutragen und einen
Betrag von € 14,5 Mio in das Budget aufzunehmen. Seitens des Bundes liegt noch
keine Finanzierungszusage vor.
Zu Frage 3.3: Ein konkretes Datum für den
Abschluss der Verhandlungen kann derzeit
nicht genannt werden.
Zu Frage 3.4: Das Raum- und Nutzungskonzept hängt von den Finanzierungszusagen des Landes Tirol und des Bundes ab.
Daher kann es zum derzeitigen Zeitpunkt
noch nicht endgültig fixiert werden.
Zu Frage 4.: Nach Abschluss der Verhandlungen mit den Finanzierungspartnern.
GR-Sitzung 29.3.2012
Zu Frage 5.: Laut derzeitigem Nutzungskonzept ist die Unterbringung folgender Institutionen im Haus der Musik vorgesehen:
-
Tiroler Symphonieorchester Innsbruck
-
Tiroler Landeskonservatorium
-
Universität Mozarteum
-
Universität Innsbruck - Institut für Musikwissenschaft.
Weiters sollen die Kammerspiele wieder im
Haus untergebracht werden sowie ein zusätzlicher kleinerer Veranstaltungssaal, ein
Gastronomiebetrieb und Geschäftsflächen
Platz finden.
Für weitere Dauernutzer bzw. Dauernutzerinnen ist bei Realisierung des geplanten
Nutzungskonzeptes kein räumlicher Spielraum vorhanden. Gespräche mit den "Innsbrucker Festwochen der Alten Musik" und
den Klangspuren haben zum Ergebnis geführt, dass keine Dauernutzung angestrebt
wird. Seitens verschiedener Institutionen
(Kammerorchester Innstrumenti, Wiltener
Sängerknaben, AUT) und Einzelpersonen
wurden Vorschläge eingebracht bzw. Platzbedarf angemeldet.
Zu Frage 6.: Das Haus der Musik soll neben
den genannten Institutionen auch für andere
Kulturveranstalter zur Verfügung stehen und
von der Bevölkerung als Ort der Kommunikation angenommen werden. Insbesondere
soll der geplante große Probesaal auch als
Veranstaltungssaal (Konzertsaal) mit einer
Sitzplatzkapazität von zirka 400 bis 450
Personen für externe Nutzerinnen bzw.
Nutzer zur Verfügung stehen. Ebenso ist ein
kleiner Saal im Ausmaß von zirka 150 m²
vorgesehen, welcher zur allgemeinen Nutzung für kleinere Ensembles und Veranstaltungen geeignet ist. Ein Gastronomiebetrieb
und Geschäftsflächen tragen ebenso zur
Belebung des Hauses bei. Die organisatorische Leitung des Hauses im Sinne eines
breiten Angebotes an die Bevölkerung wird
entscheidenden Einfluss auf dessen Belebung haben.
Zu Frage 7.: Der konkrete Zeitplan für die
Realisierung des Hauses der Musik kann
erst nach Vorliegen der Verhandlungsergebnisse mit dem Bund adaptiert werden.
Zu Frage 8.: Siehe dazu Antwort zu den
Fragen 3.2 und Frage 7.