Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_07-Juni.pdf

- S.21

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- 332 -

Bisheriges Ersatzmitglied: Bgm.Stellv. Kaufmann
Neues Ersatzmitglied: GR Abenthum.

andernfalls der Stadt Innsbruck ein
Wiederkaufsrecht zusteht.
6.

Mit der Bitte um Ihre geschätzte Kenntnisnahme und Verlesung im Gemeinderat verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
GR Mag. Krackl, Klubobmann."

Die Kosten einer rechtsfreundlichen
Vertretung trägt jeder Vertragsteil selber.

Es wird Kenntnis genommen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
10.

I-RA 0567/2011
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf des Grundstückes 294/1,
vorgetragen in EZ 703, Grundbuch
81121 Mühlau (Hans-MaierStraße), mit einer Fläche von
1.091 m2 an die Elektrizitätswerke
Reutte AG

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.5.2012:
1.

2.
3.

Die Stadt Innsbruck verkauft an die
Elektrizitätswerke Reutte AG,
FN 122143y, die Liegenschaft Grundstück 294/1 in EZ 703, GB 81121 Mühlau, mit einer Fläche von 1.091 m².
Der Kaufpreis wird in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
Der Kaufpreis ist in zwei gleichen Raten zur Zahlung fällig, wobei die erste
Rate binnen drei Wochen nach allseitiger beglaubigter Unterfertigung des
Kaufvertrages und die zweite Rate binnen drei Wochen nach grundbücherlicher Durchführung des Rechtsgeschäftes und Zustellung des entsprechenden
Grundbuchbeschlusses fällig ist.

4.

Der Stadt Innsbruck wird auf das
Grundstück 294/1, KG Mühlau, ein
Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten eingeräumt, welches grundbücherlich sicherzustellen ist.

5.

Die Elektrizitätswerke Reutte AG verpflichtet sich, das Grundstück 294/1 innerhalb von fünf Jahren zu bebauen,

GR-Sitzung 21.6.2012

Sämtliche mit dem gegenständlichen
Rechtsgeschäft verbundenen Kosten
werden zur Gänze von der Elektrizitätswerke Reutte AG getragen bzw.
sind diese Kosten der Stadt Innsbruck
zu ersetzen.

Es geht um eine kleine Liegenschaft, die im
Eigentum der Stadt Innsbruck war und von
Elektrizitätswerke Reutte AG benötigt wird.
Dieses Grundstück kann von der Stadt
Innsbruck selbst nicht besonders benützt
werden. Es ist nicht geeignet, um einen
Neubau darauf zu bauen und daher sind
Elektrizitätswerke Reutte AG, die gerne
expandieren möchten, auf die Stadt Innsbruck zugekommen, mit der Bitte dieses
Grundstück erwerben zu dürfen.
Der Antrag wurde im Stadtsenat einmal
zurückgestellt und zwar deshalb, weil wir als
Stadt darauf schauen müssen, auch gute
Preise für die Grundstücke zu erhalten und
das ist gelungen. Daher bitte ich dem Beschlussvorschlag zu zustimmen.
11.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

11.1

IV 3950/2012
Mag.a Stepanek Ursula, Sanierung
der Veranda Holzgasse Nr. 15

Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Es ist
sehr erfreulich, wenn vor allem auch alte
Häuser erhalten bleiben und in ihrer Substanz verbessert wird.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.5.2012:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck dem Eigentümer
des Gebäudes Holzgasse Nr. 15, Mag.a
Ursula Stepanek, für die Sanierungsmaßnahmen der Veranda, einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 11.600,--.