Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_07-Juni.pdf
- S.82
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
€ 102.510,10 erfasst. In diesen Beträgen sind die Personalkosten der
zusätzlichen Mitarbeiterin, die für das Projekt Marke Innsbruck eingestellt worden ist, nicht berücksichtigt.
Die Kontrollabteilung nahm zur Prüfung der widmungskonformen Verwendung durch die IMG eine stichprobenhafte Einschau der in diesem
Rahmen getätigten Auszahlungen der Jahre 2009 bis 2011 vor. Dabei
konzentrierte sich die Kontrollabteilung auf die nach der betraglichen
Höhe wesentlichsten Auszahlungen. Thematisch betrafen die getätigten Auszahlungen folgende Bereiche:
IMG –
Eigentümerin der
Marke Innsbruck
– Empfehlung
•
Zahlungen für ein mit der Entwicklung einer Marke Innsbruck beauftragtes Markenentwicklungs- und -beratungsunternehmen
•
Zahlungen betreffend die Entwicklung eines markenstärkenden und
zukunftsfähigen Corporate Designs der Marke Innsbruck
•
Zahlungen für die nationale Markenregistrierung beim Österreichischen Patentamt
Die Kontrollabteilung merkte an, dass die IMG als „Markenhüterin“
Eigentümerin der Marke Innsbruck ist. Aufgrund der zum Prüfungszeitpunkt vorgefundenen Gesellschafterkonstellation der IMG waren die
dem privaten Bereich zuordenbaren Gesellschafter als Eigentümer der
IMG gleichzeitig Miteigentümer der Marke Innsbruck. In Bezug auf die
Nutzungsrechte der Stadt Innsbruck und des TVBI an der Marke Innsbruck wurde nach Durchführung der nationalen (und internationalen)
Markenanmeldung der separate Abschluss von Nutzungsvereinbarungen mit der IMG avisiert.
Die Kontrollabteilung empfahl, diese Vereinbarungen zur Regelung der
Nutzung der Marke Innsbruck zwischen IMG und Stadt Innsbruck bzw.
dem TVBI ehestmöglich abzuschließen. Der Geschäftsführer der IMG
informierte im Anhörungsverfahren dazu, dass die Nutzungsvereinbarungen nach entsprechender Bestätigung vonseiten des Österreichischen Patentamtes vorbereitet und zur Beschlussfassung durch die
Stadtgemeinde Innsbruck und den TVBI übermittelt worden wären.
5 Pachtverhältnis Stadtturm
5.1 Pachtvertrag
StS-Beschluss vom
17.02.1999
Auf der Basis eines Berichtes der damaligen Liegenschaftsverwaltung
der MA IV vom 28.01.1999 beschloss der Stadtsenat in seiner Sitzung
vom 17.02.1999, den Stadtturm (Herzog-Friedrich-Straße 21) ab
01.02.1999 an die IMG zu verpachten. Der Pachtvertrag wurde mit
Datum 30.06.1999 unterfertigt. Das Pachtverhältnis wurde vorerst befristet auf drei Jahre abgeschlossen. Ausgehend vom vertraglich fixierten Pachtbeginn ab 01.02.1999 endete das Pachtverhältnis ohne jegliche Kündigung am 31.01.2002.
Einvernehmliche
Auflösung
Pachtverhältnis per
31.10.2011
Im Zuge der Errichtung der öffentlichen WC-Anlage in der Innsbrucker
Altstadt in den ehemaligen Räumlichkeiten der Stadtturmgalerie wurde
das Pachtverhältnis zwischen der Stadt Innsbruck und der IMG zum
Stichtag 31.10.2011 einvernehmlich aufgelöst. Über Beschluss des
Stadtsenates vom 21.09.2011 wurde die öffentliche WC-Anlage sowie
Zl. KA-10504/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
18