Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_07-Juni.pdf
- S.83
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der Stadtturm ab 01.11.2011 an die Innsbruck Information und Reservierung GmbH (IIR), deren 100 %iger Gesellschafter der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer ist, verpachtet.
Im Zusammenhang mit der einvernehmlichen Pachtvertragsauflösung
per 31.10.2011 bemerkte die Kontrollabteilung, dass es offenbar von
der damaligen städtischen Liegenschaftsverwaltung verabsäumt worden war, den mit 31.01.2002 befristet gewesenen Pachtvertrag zu verlängern. Dadurch ergab sich die Situation, dass der Pachtbetrieb ab
01.02.2002 bis zur einvernehmlichen Auflösung am 31.10.2011 von der
IMG unverändert weiterbetrieben worden war, obwohl der Pachtvertrag
aufgrund der vertraglichen Befristung eigentlich ausgelaufen ist. Dieser
Umstand wurde erst bekannt, als die MA I – Amt für Präsidialangelegenheiten – Referat Liegenschaftsangelegenheiten mit Schreiben vom
18.10.2011 an die IMG herangetreten war, um den Pachtvertrag einvernehmlich aufzulösen. Die Sachbearbeiterin des Referates Liegenschaftsangelegenheiten führte in ihrem diesbezüglichen Schreiben aus,
dass der Pachtvertrag „offensichtlich stillschweigend auf unbestimmte
Zeit verlängert wurde“.
5.2 Pachtzins
Abweichung Pachtzinsberechnung gemäß
Amtsvorlage und Pachtvertrag
In der Amtsvorlage der MA IV vom 28.01.1999 wurde hinsichtlich der
Pachtkonditionen ausgeführt, dass von der IMG für den Betrieb des
Stadtturmes ein jährliches Pachtentgelt in Form eines Fixbetrages in
Höhe von ATS 200.000,00 (€ 14.534,57) zuzüglich einer 30 %igen
Umsatzpacht (der Nettoerlöse abzüglich Vergnügungssteuer und
Kriegsopferabgabe) angeboten worden ist. Der Amtsvorlage war eine
Übersicht beigefügt, aus der die Gesamteinnahmen für die Stadt Innsbruck (Pachtzins zzgl. Vergnügungssteuer) aus der Verpachtung des
Stadtturmes sowie der Berechnungsmodus des Gesamtpachtzinses
hervorgingen.
Die Überprüfung der im Pachtvertrag vom 30.06.1999 enthaltenen Bestimmungen betreffend die Ermittlung des Pachtzinses durch die Kontrollabteilung brachte zum Vorschein, dass es durch eine Zusatzformulierung im Pachtvertrag zu einer Abänderung des in der Amtsvorlage
der MA IV vom 28.01.1999 dargestellten und vom Stadtsenat in seiner
Sitzung vom 17.02.1999 genehmigten Pachtzins-Berechnungsmodus
gekommen ist. Das Berechnungsmodell der Amtsvorlage ging wie üblich von einer Fixpacht von ATS 200.000,00 aus, welcher zusätzlich
eine 30 %ige Umsatzpacht von den gesamten Nettoerlösen zugeschlagen worden ist. Das Berechnungsmodell des Pachtvertrages sah
jedoch vor, dass von den ermittelten Nettoerlösen die Fixumsatzpacht
von ATS 200.000,00 abzuziehen war und somit dieser verminderte
Betrag die Ausgangsbasis für die Ermittlung der 30 %igen Umsatzpacht bildete. Rechnerisch ergab sich bei Anwendung des Rechenmodells im Pachtvertrag eine Differenz zu Gunsten der Pächterin (IMG)
bzw. zu Lasten der Verpächterin (Stadt Innsbruck) in Höhe von jährlich
ATS 60.000,00 (Fixpacht ATS 200.000,00 x 30 % Umsatzpachtanteil).
Dabei war eine allfällige Valorisierung noch nicht berücksichtigt.
Zl. KA-10504/2011
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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