Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_07-Juni.pdf

- S.99

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Diese Empfehlung der Kontrollabteilung hat das Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik, Referat für IT – Anwendungen, unmittelbar aufgegriffen und noch während der Prüfung Kontakt
mit der Fa. KufGem-EDV GmbH mit dem Ersuchen aufgenommen,
allfähige Erhöhungen des Punktetarifs für Serviceverträge in Zukunft
frühzeitig und begründet bzw. nachvollziehbar bekannt zu geben.
3.2 Microsoft – Enterprise Agreement-Beitrittsvertrag (EA)
Errichtung der BBG

Aufgrund des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz),
BGBl I 39/2001 idF BGBl I 76/2006, wurde die Bundesbeschaffung
GmbH (im Folgenden auch BBG genannt) errichtet. Die BBG ist ein
Einkaufsdienstleister der öffentlichen Hand und steht zu 100 % im
Eigentum des Bundes. Mit ihr wurde eine Organisation zur zentralen
Beschaffung von Produkten und Leistungen geschaffen, die insbesondere versucht, durch Bündelung der Nachfrage und durch Konzentration des Beschaffungswesens Einsparungspotenziale zu aktivieren.

Rahmenvereinbarung
BBG – Microsoft

Die BBG hat im Mai 2007 eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Software-Lizenzen der Fa. Microsoft mit einer Laufzeit von
drei Jahren und der Option einer einmaligen Verlängerung um zwei
weitere Jahre abgeschlossen. Im Wege dieser Rahmenvereinbarung
haben die abrufberechtigten Dienststellen die Möglichkeit, selbstständig Bestellungen vorzunehmen. Als Lieferant wurde in diesem Zusammenhang von der BBG eine Firma in Wien namhaft gemacht.

Grundsatzvereinbarung
Stadt Innsbruck – BBG

Voraussetzung für einen Einkauf über die BBG ist der Abschluss
einer Grundsatzvereinbarung. Über Beschluss des Stadtsenates
vom 16.08.2006 hat die Stadtgemeinde Innsbruck zuletzt am
29.08./31.08.2006 eine „Vereinbarung über die Zusammenarbeit im
Bereich der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen nach dem
BVergG 2006 (BGBl I 17/2006)“ mit der BBG abgeschlossen.

StS-Beschluss
vom 10.12.2008

Der Stadtsenat hat in weiterer Folge in seiner Sitzung vom 10.12.2008
dem Abschluss eines Microsoft – Enterprise Agreement-Beitrittsvertrages (EA) der Stadt Innsbruck über die Bundesbeschaffung GmbH
(BBG) zugestimmt. Im Vorfeld dazu hatte sich auch der EDVAusschuss unter Vorsitz des damaligen Magistratsdirektors ausführlich
mit dem Thema „Softwarelizenzen der Fa. Microsoft“ befasst und einstimmig den Abschluss eines EA-Beitrittsvertrages empfohlen.

Unterfertigung
Microsoft – Enterprise
Agreement (EA)

Das Microsoft – Enterprise Agreement (EA) ist durch Unterfertigung
einer sog. Konzernbeitrittserklärung am 17.12.2008 abgeschlossen und
durch eine sog. Konzernbeitritt-Zusatzvereinbarung (für Zusatzlizenzen
Server) am 30.04.2009 ergänzt worden. In beiden Fällen wurden die
Urkunden nicht stadtrechtsgemäß unterschrieben. Die Kontrollabteilung
erinnerte im Konnex damit wiederholend an § 42 Abs. 2 des Innsbrucker Stadtrechtes, in dem explizit geregelt ist, wie Urkunden, mit
denen die Stadt privatrechtliche Verpflichtungen übernimmt, zu unterfertigen sind. Im Anhörungsverfahren dazu teilte der Vorstand des Amtes für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik mit, dass
der Empfehlung der Kontrollabteilung bereits bei der aktuellen Vertragsverlängerung des Microsoft – Enterprise Agreement (EA) entsprochen und der Vertrag stadtrechtskonform unterfertigt worden wäre.

Zl. KA-10928/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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