Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf

- S.59

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- 423 -

es mit einer Wiederholungsprüfung aus?
Muss der gesamte Stoff wiederholt werden
oder nur einzelne Teile? Gibt es eine
kommissionelle Prüfung? Es muss eine
Kommission geben. Sicher kann es nicht
so sein, dass die Abteilungsleiterin bzw.
der Abteilungsleiter der oder die Vorsitzende dieser Prüfungskommission ist.
Ob der Einsatzoverall genauso aussehen
muss, wie die städtischen, ob der Einsatzgurt einen Pfefferspray - der nach wie vor
als Waffe deklariert ist - beinhalten und ob
eine Hülse für die Taschenlampe enthalten sein muss, möchte ich nicht beurteilen.
Dafür ist nicht der Bund oder das Land Tirol, sondern nur die Stadt Innsbruck verantwortlich.
Weiters steht im Bericht der Kontrollabteilung, dass die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) zu keiner Formation - ob militärisch oder exekutiv - zählt. Gleichzeitig fällt
mir auf, dass sieben Mitarbeiterinnen bzw.
Mitarbeiter für ihre Ausbildung als Einsatzkoordinator mehr Geld als die übrigen erhalten. Das bedeutet, dass es selbstverständlich jemanden benötigt, der den Einsatz vorbereitet und sich darüber Gedanken macht. Weiters benötigt es den Einsatzkoordinator und die Ausführenden.
Wenn ich das zusammenzähle, kann es in
meinen Augen nur eine Formation sein.
GR Grünbacher, ich sehe das so und es
ist für mich seit meiner Grundausbildung
für eine Formation immer so angedacht
gewesen.
Aufgefallen sind mir vor allem die Fahrtenbücher. Ob diese handschriftlich oder
digital geführt werden, ist mir eigentlich
egal. Die Fahrzeuge sind nicht einer bestimmten Person zugewiesen. Jeder, der
den Dienst beginnt, kann auf das Fahrzeug zurückgreifen und damit fahren. Es
muss festgehalten werden, wann das
Fahrzeug übernommen und was damit
gemacht wurde. Das wichtigste für mich
ist, den Zweck der Fahrt hineinzuschreiben. Wenn das gemacht wird, kann es
nicht passieren, dass es Abweichungen
von null bis über hundert Kilometer gibt.
Wo gibt es so etwas, dass man sich in ein
Auto setzt, spazieren fährt und nicht sagen
kann, was man damit gemacht hat?
Zum Schutze der Mitbürgerinnen, Mitbürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter solGR-Sitzung 12.7.2012

len die Verwaltungsstrafverfahren nicht im
Einzelverfahren gemacht werden. Hier gehört für mich das Vier-Augen-Prinzip her.
Wenn vier Augen sagen, dass etwas so
und so gemacht wird, sind die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter auch geschützt
und darum geht es mir.
Die städtische Kostendeckung ist auch interessant. Ich habe immer wieder von
Menschen gehört, dass die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) gut, fleißig und
brav arbeitet und sich ja selbst finanziert.
Bei der Kostenrechnung lese ich, dass die
Berechnungen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) bei 85 % liegen. Es
würde daher zirka ein Betrag in der Höhe
von € 141.000,-- fehlen. Gleichzeitig lese
ich die Berechnung der Kontrollabteilung,
die bei 60 %, zirka bei € 450.000,-- bis
€ 500.000,-- liegt.
Wenn in Hötting-West - so wie im Regierungsübereinkommen festgeschrieben ist eine Außenstelle errichtet wird, kostet das
natürlich auch mehr Geld. Das sollte gesagt und den Menschen erklärt werden.
Sicherheit kostet Geld. Die Menschen haben ein Recht auf Sicherheit und dafür
muss man auch stehen. Ich denke, dass
es so gut und richtig wäre.
GR Grünbacher: Ich möchte hier meine
laienweise Sicht darlegen, denn ich gehöre keinem Wachkörper an. Die Formation,
welche ich mitgemacht habe, war zivildienlicher Natur. Ich bitte daher um Entschuldigung.
Trennen wir die Dinge ein wenig. Ich glaube, in diesem Hause herrscht doch mehrheitlich die große Meinung vor, dass man
Sicherheit in Profihände gibt. Profihände
ist gleich Polizei.
Das heißt, man sollte nicht so tun, als ob
man Menschen mit Rechten ausstatten
möchte, die sie rechtlich nicht haben und
ihnen eine Ausbildung zumuten, die sie
nicht benötigen, da sie dazu keine Befugnis besitzen. Das ist eine Skurrilität. Wir
werden heute eine dementsprechende Anfrage stellen, da es einige Fragen gibt, die
zu klären sind.
Schwierig ist, wenn man die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) in ihrer Aufgabe für
die Kontrolle der ortspolizeilichen Vor-