Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf
- S.63
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einschreiten. Hier liegt die Crux bzw. eine
dieser Maßnahmen. In Wahrheit - das ist
das Problem, welches die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter immer mitschleifen müssen - haben diese sehr gut aufpassen
müssen, dass sie durch ihr Einschreiten
nicht in einen Problembereich kommen.
Genau diese Situation ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die
Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber meines Erachtens sehr schwierig und mit einigen Risiken verbunden.
Deshalb war es eigentlich vollkommen
richtig, dass man gesagt hat, dass eine
Entscheidung zu finden ist. Soll das ein
Wachkörper oder ein echter Wachkörper
mit allen Befugnissen und allen Notwendigkeiten, wie Ausbildung, Bekleidungsvorschriften usw. werden, um diese Jugendschutzgesetzbestimmungen, Bestimmungen nach dem Landespolizeigesetz (LPolG), ortspolizeiliche Forderungen
usw. entsprechend vollziehen zu können?
Damals wurde das Ziel verfolgt und die
Richtung eingeschlagen, dass eine Unterstützung und mehr sichtbare Präsenz
eines Wachkörpers notwendig ist, dies
auch für das subjektive Sicherheitsgefühl
der Bevölkerung und insgesamt der Sicherheitslage. Deshalb benötigt es die
Entwicklung dieser Gruppe hin zu einem
Wachkörper.
Dazu ist es notwendig, gesetzliche Änderungen herbeizuführen.
(GRin Duftner: Verfassungsänderung!)
Ja das ist richtig. Die dazu benötigte Verfassungsänderung ist nicht unmöglich.
Denken Sie einmal darüber nach, was das
eigentlich ist. Die Stadt Kufstein, die Stadt
Hall in Tirol sowie die Marktgemeinde
Reutte usw. haben eine Stadtpolizei.
Diese Städte haben keine Bundespolizeidirektion.
(GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Das wissen wir
alles schon.)
Mag sein, aber ich darf es trotzdem anmerken, da offensichtlich nichts passiert
ist, obwohl bereits darüber diskutiert wurde.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter, dann muss ich
Ihnen sagen, wenn dann nichts passiert
ist, sind Sie relativ fahrlässig unterwegs.
GR-Sitzung 12.7.2012
Es ist klar, dass die verfassungsrechtliche
Änderung in diese Richtung durchaus
möglich ist. Die Rahmenbedingungen haben sich geändert. Es gilt lange nicht
mehr, dass in einer Stadt, wo eine Bundespolizeidirektion eingerichtet ist, kein
weiterer Wachkörper sein darf. In Wahrheit sind die Gründe für diese Regelung
bereits seit langem weggefallen und es ist
auch eine ganz andere rechtliche Rahmengrundlage durch die Zusammenführung beider Wachkörper (Gendarmerie
und Polizei) zu einem gemeinsamen
Wachkörper.
Die Bundespolizeidirektion Innsbruck wird
ohnehin langsam aufgeben, da die Behördenfunktionen auf das Landespolizeikommando übergehen und auch bei der Sicherheitsdirektion entsprechende Änderungen bevorstehen. Es gibt hier Änderungen, die vor zwei bis drei Jahren voraussehbar waren.
Was wurde im Gemeinderat gemacht?
GRin Dr.in Pokorny-Reitter, jetzt haben Sie
mich gereizt. Man hat von der Frau Bürgermeisterin ein Festnahmerecht für die
Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) eingefordert.
(GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Wer hat das
eingefordert?)
Ihr nicht! Ihr seid jetzt Mitglied der Stadtregierung. Jetzt werdet Ihr Euch entscheiden müssen, ob Ihr das Festnahmerecht
wollt. Damit wird der Weg beschritten,
dass aus dieser Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) ein echter Wachkörper entsteht oder, ob die Frau Bürgermeisterin
sagt, dass es ihr nicht so wichtig ist.
In dem Fall muss man zu den Wurzeln zurückkehren und wirklich abrüsten, denn
dort wurde bereits anständig aufgerüstet.
Wer nicht will, dass die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) ähnlich einer Polizeigruppe einschreiten kann (zumindest in
jenen Bereichen, wo die Polizei nicht eingreift), muss man so ehrlich sein und sagen, dass man sie dorthin zurück entwickelt, wo man sie rechtssicher aufstellt.
Dieser Zeitpunkt liegt eigentlich bereits
lange in der Vergangenheit. Deshalb bin
ich über diese Diskussion sehr froh. Wir
sollten jetzt die Chance nutzen, das zu
machen und darüber entsprechende Ent-