Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf
- S.70
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sehr verwundert. Wir sollen dann die Möglichkeit haben, gleich gut ausgebildete
Personen wie die Polizei zu entsenden.
Die Sozialdemokratische Partei (SPÖ) hat
das auch immer unterstützt.
Ich komme zur historischen Aufbereitung
dessen, warum dies damals in den Landeshauptstädten eingeführt wurde. Das ist
auch ein Weg, den wir uns vorstellen können. Auch eine Verfassungsänderung wäre möglich. GRin Mag.a Yildirim hinterfragt,
warum eine Verfassungsänderung genannt wird. Es ist doch eine legitime Frage, warum die Städte Hall in Tirol und Kufstein einen derartigen Wachkörper haben
dürfen und wir nicht. Das heißt nicht, dass
wir so einen Wachkörper einführen müssen. Diese Abstimmung kann mit einer
Mehrheit dafür oder dagegen ausgehen.
In Wahrheit ist es so, dass uns ein Recht
vorenthalten wird, das wir auch als Stadt
Innsbruck ausüben dürfen. Dazu sind
Mehrheiten notwendig. Wir hätten prinzipiell nichts dagegen. Es würde dann keine
Mobile Überwachungsgruppe (MÜG),
sondern eine Stadtpolizei Innsbruck mit
entsprechend gut ausgebildeten Damen
und Herren geben, die dieses Recht
wahrnehmen können.
Ich komme nun zur historischen Betrachtung: Dass sich die Sozialdemokratische
Partei Österreichs (SPÖ) dagegen ausspricht, dass diese Rechte auch in einer
Landeshauptstadt ausgeübt werden können, ist ein historischer Bonmots. In den
30er Jahren war es die Volkspartei Österreichs (ÖVP), die das Recht für die Stadtpolizei kleinen Städten zuerkannt hat, weil
es dort eine politische Mehrheit gab. In
den großen Städten hat man dies verhindert, weil man wusste, dass es dort Bürgermeister der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) gibt, die sich dann
vielleicht die eigene Polizei halten.
Im Sinne dieser historischen Bedeutung
wäre es eigentlich logisch, dass die Sozialdemokratische Partei Österreichs
(SPÖ) hier zustimmt. Es sollte in jenen
Städten, wo es einen starken Anteil der
Sozialdemokratischen Partei Österreichs
(SPÖ) gibt, eine Stadtpolizei zugelassen
werden. Das war damals der Hintergrund,
warum es in einer sehr dunklen Zeit der
demokratischen Geschichte in Österreich
GR-Sitzung 12.7.2012
manchen Städten erlaubt wurde und anderen nicht.
Ich komme nun zum Schluss. Es ist gut,
dass wir darüber diskutieren. Wir müssen
uns in diesem Haus darüber einig werden,
ob wir eine polizeiähnliche Einrichtung haben wollen. Wollen wir einen Wachkörper
haben, der entsprechend ähnliche rechtliche Möglichkeiten wahrnehmen kann, wie
dies in anderen Städten der Fall ist? Das
ist ein Weg, den wir als gangbar sehen.
Alt-Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger und
ich haben diesbezüglich schon im
Jahr 2008 oder 2009 einen Antrag eingebracht. Das ist nicht die Veränderung
Innsbrucks in eine Polizeistadt. Wir wissen
- das steht auch im Regierungsprogramm
-, dass wir 40, 50 oder 60 neue Polizistinnen bzw. Polizisten benötigen. Das wäre
ein gangbarer Weg, den ich manchmal für
bedenklich halte, denn dieser wird uns und
nicht den Bund etwas kosten. Das sind
meine Bedenken dazu. Das wird seitens
der Bevölkerung nicht hinterfragt, denn
diese will einfach Sicherheit haben.
Wir werden gemeinsam entsprechende
Anstrengungen erledigen müssen, diese
Sicherheit sicherzustellen. Wir könnten
verfassungsmäßig dennoch diesen
Wunsch äußern. Wenn uns dies als Statutarstadt erlaubt ist, dann müssen wir das
aber nicht einführen. Ich muss hier noch
einmal auf die Rechtsgleichheit pochen.
Es ist dann diesem Hohen Haus freigestellt, eine derartige Einrichtung wahrzunehmen.
Vielleicht wäre es auch ein gutes Zeichen
dem Bund zu signalisieren, dass wir das
sonst selber machen bzw. einen Wachkörper einrichten. Der Druck wird dann
dahin gehend verstärkt.
Es ist wichtig, dass wir entscheiden, welche rechtsstaatlichen Instrumente wir für
eine Verfassungsänderung für Statutarstädte ermöglichen. Das werden nicht wir
zu entscheiden haben, hier hast Du, Frau
Bürgermeisterin, schon Recht. Das macht
der Gesetzgeber in der Bundeshauptstadt
Wien. Wir können dennoch eine Initiative
starten, um hier Gerechtigkeit herbeizuführen, das empfinde ich nicht als Fehler.
Uns sind beide Wege recht. Wenn das
Recht ermöglicht wird, dass wir eine