Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf
- S.94
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 458 -
gen Arbeiterhäuser der Seifenfabrik Epp
geht, die dort angesiedelt war. Zum Unterschied zur Direktionsvilla, dem NeoRenaissance-Gebäude, das im Anschluss
daran entwickelt wurde und sehr gut erhalten ist, sind die beiden Häuser, die mittlerweile der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) gehören, in einem
furchtbar schlechten Zustand.
Es hat auch das Bundesdenkmalamt erklärt, dass es keinen Grund sieht, diese
Häuser unter irgendeinen Schutz zu stellen. So groß ist die stadtgeschichtliche
oder architektonische Bedeutung dieser
Häuser nicht. Daher hält es der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte für vernünftig, diese Häuser sozusagen zum Abbruch freizugeben und per
Bebauungsplan der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) die Möglichkeit zu geben, am Brückenkopf etwas zu
errichten. Nicht weit weg davon steht das
Hochhaus und daher kann dort auch ein
markanter Brückenkopf geschaffen werden.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Haager wegen Befangenheit;
1 Stimme, gegen RUDI und FPÖ;
6 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012 (Seite 457) wird angenommen.
46.
III 1399/2012
Ergänzender Bebauungsplan
Nr. PR - B4/1, Pradl, Bereich zwischen Amraser Straße, Roseggerstraße, Anzengruberstraße
und Anton-Eder-Straße ausgenommen Anton-Eder-Straße
Nrn. 3, 5, 7, der Bereich Resselstraße Nrn. 17 - 19a und Pacherstraße Nrn. 36 und 38 sowie Hunoldstraße Nr. 22, gemäß § 56
Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Während der
gesetzlichen Frist sind vier Stellungnahmen eingegangen. Eine weitere Stellungnahme ist verspätet eingetroffen. Alle liegen dem Akt im Original bzw. in Kopie bei.
GR-Sitzung 12.7.2012
Alle Stellungnahmen beziehen sich inhaltlich ausschließlich auf den gleichzeitig
aufgelegten Bebauungsplan Nr. PR - B4
sowie Flächenwidmungsplan Nr. PR - F8.
Der erforderliche Vertrag ist abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Haager wegen Befangenheit;
1 Stimme, gegen RUDI und FPÖ;
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:
Der Ergänzende Bebauungsplan Nr. PR B4/1, Pradl, Bereich zwischen Amraser
Straße, Roseggerstraße, Anzengruberstraße und Anton-Eder-Straße ausgenommen Anton-Eder-Straße Nrn. 3, 5, 7,
der Bereich Resselstraße Nrn. 17 bis 19a
und Pacherstraße Nrn. 36 und 38 sowie
Hunoldstraße Nr. 22, gemäß § 56 Abs. 2
Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011, wird beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 66 Abs. 5
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
unter der aufschiebenden Bedingung,
dass dem Flächenwidmungsplan die nach
§ 67 Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
47.
III 2676/2012
Bebauungsplan Nr. DH - B6,
Dreiheiligen, Bereich westlich
der Sebastian-Scheel-Straße
Nrn. 2 bis 16b und ErzherzogEugen-Straße Nrn. 48, 50 und 52
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. DH - B3), gemäß § 56
Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Während der
gesetzlichen Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.