Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf
- S.95
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Der erforderliche Vertrag liegt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:
Der Bebauungsplan Nr. DH - B6, Dreiheiligen, Bereich westlich der SebastianScheel-Straße Nrn. 2 bis 16b und Erzherzog-Eugen-Straße Nrn. 48, 50 und 52 (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. DH B3), gemäß § 56 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Festlegungen außer Kraft.
48.
III 2674/2012
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. DH - Ö28, Dreiheiligen, Bereich Sillinsel, (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002), gemäß § 32 Tiroler
Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011
in
a
Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: Während der
gesetzlichen Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von GRin Drin Krammer-Stark und
GRin Duftner; 2 Stimmen):
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung GRÜNE; 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
3.7.2012:
Das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. DH - Ö28, Dreiheiligen, Bereich Sillinsel, (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes {ÖROKO}), gemäß § 32 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011, wird beschlossen.
GR-Sitzung 12.7.2012
49.
Behandlung von dringenden
bzw. nicht zeitgerecht eingebrachten Anträgen hinsichtlich
der Dringlichkeit nach der neuen
Geschäftsordnung des Gemeinderates, Vorgangsweise, Grundsatzdiskussion
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nach der
neuen Geschäftsordnung des Gemeinderates sind hier Anfragen oder Anträge
nach den Bestimmungen des § 19 zu behandeln, die mir mindestens fünf Werktage vor der Sitzung des Gemeinderates
schriftlich mitgeteilt wurden.
Es gibt den Antrag von GRin Dr.in PokornyReitter und Mitunterzeichnerinnen bzw.
Mitunterzeichnern mit dem Betreff "Wohnbauförderung, grundlegende Änderung
des derzeitigen Systems" über den es eine
Vorabstimmung mit allen Klubobleuten
gegeben hat, ob dieser Antrag eine Dringlichkeit erhalten könnte.
Wir haben nach Beratung, wie wir das
Problem mit der vorliegenden neuen Geschäftsordnung des Gemeinderates lösen
könnten, bestimmt, dass es nicht möglich
ist, einen dringenden Antrag einzubringen.
Ein dringender Antrag müsste, wie bereits
erwähnt, fünf Tage vor der Sitzung des
Gemeinderates schriftlich bei mir eingebracht werden.
Der Antrag wird unter dem Tagesordnungspunkt "Einbringung von Anträgen"
eingebracht. Es gibt folgende Bestimmung
in der neuen Geschäftsordnung des Gemeinderates:
"Wenn ¾ der anwesenden Mitglieder des
Gemeinderates in der Sitzung des Gemeinderates die dringende Behandlung
eines Antrages beantragen, ist der Antrag
in der gleichen Sitzung des Gemeinderates in Verhandlung zu ziehen."
Daher bitte ich GRin Dr.in Pokorny-Reitter,
diesen Antrag hinsichtlich der Wohnbauförderung unter dem Tagesordnungspunkt
"Einbringung von Anträgen" einzubringen.
Wenn ¾ der Mitglieder die dringende Behandlung dieses Antrages in dieser Sitzung des Gemeinderates verlangen, wird
er unter diesem Tagesordnungspunkt
auch behandelt.