Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_08-Juli.pdf

- S.96

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- 460 -

Das möchte ich zur Aufklärung sagen, da
diesbezüglich eine Anfrage gegeben war.

nen sowie Mitunterzeichnern folgenden
dringenden Antrag:

Ein Antrag von GRin Dr.in Pokorny-Reitter
und Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern wurde schriftlich zeitgerecht
eingebracht.

Der Gemeinderat möge beschließen:

GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich werde den
Antrag hinsichtlich der Wohnbauförderung
unter dem Tagesordnungspunkt "Einbringung von Anträgen" stellen. Ich habe mir
gedacht, dass wir in der Novellierung des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) und der Geschäftsordnung
des Gemeinderates gut gearbeitet haben,
nur müssen wir diese im Detail noch lernen und praktikabel anwenden.
Wir wissen jetzt alle, dass am Donnerstag
vor der Sitzung des Gemeinderates um
24.00 Uhr der Abgabetermin für die dringenden Anträge und auch Anfragen ist.
Nachdem die Ämter nicht bis 24.00 Uhr
arbeiten, ist dies auch per Post möglich.
Freitag Vormittag vor der Sitzung des
Gemeinderates kann kein dringender Antrag bzw. keine dringende Anfrage mehr
eingebracht werden, denn das ist zu spät.
(GRin Mag.a Schwarzl: Donnerstag
16.00 Uhr ist Abgabeschluss!)
Mit der Post kann man einen Antrag bis
24.00 Uhr aufgeben, das ist möglich. Der
Poststempel zählt.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir finden nur
keine Post mehr, wo man das so spät aufgeben kann.)
50.

Einbringung von dringenden Anfragen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es sind keine dringenden Anfragen eingelangt.
51.

Einbringung eines dringenden
Antrages

51.1

I OEF 63/2012
Sozialer Wohnbau, Erhebung der
städtischen Grundstücke (GRin
Dr.in Pokorny-Reitter)

GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich stelle gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerinGR-Sitzung 12.7.2012

Im Arbeitsübereinkommen der Innsbrucker
Koalition ist im Kapitel "WOHNEN" Folgendes vereinbart:
Im Rahmen einer Offensive sozialen
Wohnbaus sind 2.000 neue geförderte
Wohnungen zu schaffen mit einer bedarfsgerechten Aufteilung, jedoch jedenfalls mit dem Schwerpunkt auf Mietwohnungen (mit einem Mindestausmaß von
60 %).
Um dieses Ziel erreichen zu können, ist es
vordringlich notwendig, zu erheben, welche städtischen Grundstücke sich für den
sozialen Wohnbau eignen, welche Kapazitäten und Rahmenbedingungen sie bieten
und in welchem zeitlichen Horizont die
Grundstücke dem sozialen Wohnbau zur
Verfügung gestellt werden können.
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, einen Auftrag zur Erhebung dieser städtischen Grundstücke zu
geben und dem Gemeinderat zur Diskussion vorzulegen, wobei ein Zeitraum von
einem halben Jahr anzustreben ist.
Dr.in Pokorny-Reitter, Grünbacher, Eberl,
Reisecker, Pechlaner und Buchacher, alle
e. h.
GR Wanker: Zur Geschäftsordnung! Aus
der Geschäftsordnung des Gemeinderates
lese ich, dass jeder Antrag, der unter dem
Tagesordnungspunkt "Einbringung von
Anträgen" eingebracht wird und eine ¾Mehrheit erhält, die Dringlichkeit hat. So
interpretiere ich die Geschäftsordnung des
Gemeinderates.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich vollziehe
die Geschäftsordnung des Gemeinderates. Meine Interpretation ist, dass ein dringender Antrag fünf Tage vor der Sitzung
des Gemeinderates schriftlich einzubringen ist. Vorstehender Antrag von GRin
Dr.in Pokorny-Reitter und Mitunterzeichnerinnen sowie Mitunterzeichnern wurde
zeitgerecht eingebracht.
Es gibt dann die Bestimmung, wie dieser
Antrag zu behandeln ist: Stimmen wenigstens 2/3 der anwesenden Mitglieder des
Gemeinderates für die Zuerkennung der