Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.106
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 601 -
Die Festsetzung der Tarife erfolgt gemäß
den Bestimmungen des Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV)-Vertrages
eigenverantwortlich durch die Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) (Antrag der Geschäftsführung und Beschlussfassung durch Aufsichtsrat).
Zu Frage 2.: Die Ticketpreise werden sich
voraussichtlich im Rahmen der letzten Jahre entwickeln.
Zu Frage 3.: Ja, wenn es wie bisher Tickets
für den Stadtverkehr gibt und eine Rabattierung für Seniorinnen und Senioren bestehen bleibt.
Zu Frage 4.: Es werden alle 32 Bahnen auf
unseren Linien zum Einsatz kommen. Vorübergehend wurden die Triebwagen 307
und 320 an Stern & Hafferl Verkehrsgesellschaft mbH nach Oberösterreich vermietet.
Die Dauer der Vermietung endet im Dezember 2015. Deshalb stehen derzeit 30
Bahnen in Innsbruck und dem Stubaital im
Einsatz. Die Bahnen erbringen derzeit eine
durchschnittliche Jahreskilometerleistung
von 36.000 km.
52.
Einbringung von Anfragen
52.1. Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG), Anfrage (GRin Reisecker)
GRin Reisecker: Ich teile die Anfrage aus,
damit sie jeder selbst durchlesen kann.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Anfrage
muss schriftlich nach mündlichem Vortrag
beim Vorsitzenden eingebracht werden.
Ich nehme an, dass wir auf den mündlichen
Vortrag verzichten. Ich weise jedoch darauf
hin, dass das nicht geschäftsordnungskonform ist.
GR Grünbacher: In diesem Bereich hat
sich die Geschäftsordnung seit Jahren nicht
geändert und ich möchte darauf hinweisen,
dass es bis jetzt immer so gemacht wurde.
GRin Reisecker: Ich stelle folgende Anfrage:
1.
Wie bzw. in welche Tätigkeitsbereiche
teilt sich die Arbeitszeit der 19 MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) auf? Mit der Bitte um
anonymisierte, aber detaillierte Monatsübersichtslisten.
Aus der Verschiebung der Garnituren entstehen keine zusätzlichen Belastungen für
die Stadt. Im Gegenteil, durch die Anschaffung im Rahmen der Gesamtbeschaffung
konnten Kosten in der Höhe von zirka
€ 2 Mio eingespart werden. Der Beschluss
für die vorzeitige Beschaffung der zehn
Fahrzeuge erfolgte durch den Gemeinderat.
Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) erhalten für
die vermieteten Fahrzeuge vollen Kostenersatz.
2.
Von welchen gesetzlichen Bestimmungen (beispielsweise Straßenverkehrsordnung {StVO}) ist die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) in Ausübung
ihres Dienstes und unter welchen Umständen ausgenommen?
3.
Für welche Übertretungen werden Organmandate seitens der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) ausgestellt? Mit der Bitte um eine genaue
Auflistung der Anzahl je Delikt.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
4.
Wird die Mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) über ihre vom Stadtmagistrat
erteilten Aufgaben hinaus noch zu anderen Dienstverrichtungen herangezogen und wenn ja, zu welchen und auf
Grund welcher gesetzlichen Bestimmungen?
5.
Wie viele und welche Art von Beschwerden gibt es gegenüber der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) und
wie ist das Beschwerdemanagement
ausgestaltet?
6.
Wer überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Ermächtigungen der Mobilen
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 3 Stunden.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 25.9.2012 zum Antrag von
GR Kritzinger wurde den Klubs und den
nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des
Gemeinderates zur Verfügung gestellt.
GR-Sitzung 11.10.2012