Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.107
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Überwachungsgruppe (MÜG) und welche Kompetenzen hat diese Kontrolleinrichtung?
7.
Wie werden Rückmeldungen bzw. Kritikpunkte der Kontrolleinrichtung gehandhabt?
8.
Für welche konkreten Aufgabengebiete
ist der Einsatz von Dienstfahrzeugen
vorgesehen und ist der Einsatz dieser
Dienstfahrzeuge tatsächlich notwendig?
9.
Für welche Zwecke wird seitens der
Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG)
das Blaulicht im Straßenverkehr verwendet und wie oft kommt es zum Einsatz des Blaulichtes im Straßenverkehr?
10. Kommt den MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) in
Ausübung ihres Dienstes die Kompetenz des Waffengebrauches, insbesondere Waffenverbot - Gefährdungsprognose iSd § 1 WaffG ("Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, 1. Die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen durch
unmittelbare Einwirkung zu beseitigen
oder herabzusetzen {…}") zu?
11. Wie oft und aus welchem Grund ist es
zum Einsatz eines Pfeffersprays oder
einer anderen Waffe gekommen?
12. Liegt die Identitätsfeststellung im Kompetenzbereich der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) und werden Personen von MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) zur
Herausgabe von Ausweisdokumenten
(zum Beispiel Personalausweis) aufgefordert? Mit der Bitte um eine genaue
Information, unter welchen Umständen
die MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) die Identität
von Personen feststellen dürfen bzw.
dies tatsächlich tun.
13. Teilen Sie die Auffassung, dass eine
offenkundige Unterscheidung der Uniform bzw. Dienstbekleidung von MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) von Polizeiuniformen nicht ausreichend gegeben ist?
GR-Sitzung 11.10.2012
14. Welche Kosten sind für die Tätigkeit
der Mobilen Überwachungsgruppe
(MÜG) seit Installierung derselben angefallen? Mit der Bitte um eine genaue
Kostenaufschlüsselung pro Jahr.
15. Wie hoch waren die prognostizierten
Einnahmen aus der Überwachung des
ruhenden Verkehrs und gibt es Abweichungen zu den tatsächlichen Einnahmen? Wenn ja, wie hoch sind diese
Abweichungen und aus welchen Gründen ist es zu Abweichungen gekommen?
Reisecker e. h.
52.2
Städtische Erholungsheime in
Westendorf, Mängel, Sanierungsarbeiten, zusätzliche Kosten
durch die Stationierung eines Mitgliedes der Berufsfeuerwehr Innsbruck (GR Haager)
GR Haager: Ich stelle mit meiner Mitunterzeichnerin und Mitunterzeichnern folgende
Anfrage:
Das "Stadtblatt Innsbruck" berichtete in seiner Druckausgabe vom 5.9.2012 unter dem
Titel "In der Seniorenresidenz Westendorf
der Stadt Innsbruck ist die Unterstützung
der Feuerwehr gefragt", dass an genanntem
Ort im Rahmen von SeniorInnen-Urlauben
zwar keine medizinisch-pflegerische Fachkraft, dafür aber die Berufsfeuerwehr präsent sei: "(…) Seit vergangenem Jahr übernachtet zudem auch immer ein Mann der
Berufsfeuerwehr Innsbruck in der Residenz.
15 bis 25 SeniorInnen der Pflegestufe 1
verbringen pro Turnus elf Tage lang ihren
Urlaub in Westendorf. Rund 100 SeniorInnen nahmen heuer das Urlaubsangebot in
Anspruch."
Zu diesem Sachverhalt befragt, meinte
Bgm.-Stellv. Kaufmann gegenüber dem
Medium: "Das ist ein Service der Stadt
Innsbruck für die SeniorInnen und sicherlich
keine Brandwache (…) Das Haus ist teilweise nicht barrierefrei und eher abgelegen.
Wir haben ein spezielles Publikum in Westendorf, deshalb haben wir uns vor knapp
zwei Jahren dazu entschieden, diesen Service anzubieten. Damit ist mir persönlich
auch wohler (…) Es ist keine Gefahr in Verzug".