Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.51
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Umnominierungen von gemeinderätlichen Ausschüssen
gummer, Dipl.-Ing.in Sprenger, MMag.a Traweger-Ravanelli, Wanker."
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich verlese
folgendes Schreiben der Innsbrucker Volkspartei vom 7.9.2012:
Vorstehende Umnominierungen von gemeinderätlichen Ausschüssen werden zur
Kenntnis genommen.
11.
"Gemäß § 90 Innsbrucker Wahlordnung
(IWO) macht die Gemeinderatspartei "Team
Dr. Platzgummer-Gruber - Innsbrucker
Volkspartei (ÖVP)" für die ihr zustehenden
Stellen in folgenden Ausschüssen folgende
Änderungen namhaft:
Ausschuss für Rechtsangelegenheiten:
GR Lorenz Jahn als Mitglied statt GRin
MMag.a Barbara Traweger-Ravanelli
Kontrollausschuss:
GR Lorenz Jahn als Ersatzmitglied statt
GR Robert M. Hieger
Ausschuss für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen:
GRin MMag.a Barbara Traweger-Ravanelli
als Mitglied statt GR Robert M. Hieger
GR Andreas Wanker als Ersatzmitglied statt
GRin MMag.a Barbara Traweger-Ravanelli
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und
Tourismus:
GR Christoph Appler als Ersatzmitglied statt
GR Robert M. Hieger.
Personalausschuss:
GR Franz Hitzl als Ersatzmitglied statt
GR Robert M. Hieger
Ausschuss für Bildung und Gesellschaft:
GR Andreas Wanker als Ersatzmitglied statt
GR Robert M. Hieger
Kulturausschuss:
GRin Dipl.-Ing.in Daria Sprenger als Mitglied
statt GR Robert M. Hieger
GR Lorenz Jahn als Ersatzmitglied statt
GRin Dipl.-Ing.in Daria Sprenger
Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität:
GRin MMag.a Barbara Traweger-Ravanelli
als Ersatzmitglied statt GR Robert M. Hieger.
Für die Innsbrucker Volkspartei
Gruber, Appler, Hitzl, Jahn, Mag. Dr. PlatzGR-Sitzung 11.10.2012
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.
12.
I-Präs. 344e/2012
Entwurf einer Richtlinie der Landeshauptstadt Innsbruck für Grabungsarbeiten in öffentlichen
Verkehrsflächen und den dazugehörenden Anlagen (Grabungsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2012 - GrO)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 19.9.2012,
den beiliegenden Entwurf einer Richtlinie
der Landeshauptstadt Innsbruck für Grabungsarbeiten in öffentlichen Verkehrsflächen und den dazugehörenden Anlagen
(Grabungsordnung der Landeshauptstadt
Innsbruck 2012 - GrO) unter Berücksichtigung folgender Umformulierung und Ergänzung des § 7 Abs. 1:
"(1) Der Bewilligungsinhaber hat alle Arbeiten nach dem Stand der Technik, der RVS
(Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau), den technischen Normen (insbesondere ÖNORM B 2533 - Unterirdische
Einbauten in Straßen; Planungsrichtlinien
für deren Koordinierung) sowie nach den
vom Straßenerhalter vorgeschriebenen Auflagen durchzuführen."
zu beschließen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Die Grabungsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2012 - GrO ist eine Erneuerung. Es
gibt sie bereits, aber wir haben sie noch
einmal fester gezurrt, um zukünftig die verschiedenen Baustellengewerke besser in
den Griff zu bekommen.