Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.52

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2012_10-Oktober.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2012
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 547 -

Das Problem ist, wenn die Stadt Innsbruck
die Straßen saniert, gibt es eine schöne
Asphaltdecke. Keine zwei oder drei Monate
später kommt der nächste Gewerk (zum
Beispiel die TIGAS-Erdgas Tirol GesmbH,
die upc oder die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG {IKB}) und will irgendwo wieder
etwas aufreißen. Man hat dann sofort die
Sollbruchstellen. Die Risse bleiben, auch
wenn wieder zugemacht wird. Das ist ein
Wertverlust der Investition aus Steuermitteln.
Wichtig ist auch, dass versucht wird, die
Bäume am Straßenrand entlang besser zu
schützen. Es ist auch ein Wertverlust, wenn
die Baufirmen die Bäume einfach niedermähen und nicht auf die Wurzeln aufpassen. Hier sind die Expertinnen und Experten
der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, gefragt, die
das immer bestens machen. Sie setzen
begleitende Maßnahmen, damit der Baum,
den eine vorhergehende Generation gesetzt
hat oder der erst vier bis fünf Jahre alt ist,
wieder besser wachsen kann.
Es ist ein Versuch und wird uns nicht überall
gelingen. Ich bitte, das zu unterstützen und
dem zuzustimmen, damit wir langfristig die
Werte, die wir in den Straßenraum setzen,
auch erhalten können. (Beifall von Seiten
der Innsbrucker Grünen)
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
19.9.2012 (Seite 546) wird genehmigt.
Bgm.in Mag.a Pitscheider übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
13.

I-Präs. 418e/2011
Straßenausbau Innrain im Bereich
Haus Nr. 50, Grundtausch mit der
BundesimmobiliengesmbH (BIG)

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 7.8.2012:
1.

Im Bereich Innrain Nr. 50 tauscht und
übergibt die BundesimmobiliengesmbH
(BIG) vorbehaltlich Schlussvermessung
eine Teilfläche von 162 m2 aus Grundstück 1187, Grundbuch Innsbruck, an
die Stadtgemeinde Innsbruck und erhält dafür im Tauschweg eine Teilflä-

GR-Sitzung 11.10.2012

che im Ausmaß von 162 m2 aus dem
städtischen Grundstück 1290, Grundbuch Innsbruck. Es wird flächengleicher Tausch vereinbart. Dieses
Rechtsgeschäft ist aufschiebend bedingt bis zur Exkamerierung der Teilfläche aus Grundstück 1290, Grundbuch
Innsbruck.
2.

Der künftige Gehweg bis zur Hauskante liegt auf BIG-Grund. Die BundesimmobiliengesmbH (BIG) räumt der
Stadtgemeinde Innsbruck unentgeltlich
das Servitut des öffentlichen Gehrechtes ein. Die bauliche Erhaltung des
Gehweges übernimmt die Stadtgemeinde Innsbruck als Servitutsberechtigte.

3.

Die im Projekt vorgesehenen Bäume
befinden sich auf BIG-Grund. Die
Pflanzung, Erhaltung und Betretung
dieser Bäume obliegt der Stadtgemeinde Innsbruck. Die BundesimmobiliengesmbH (BIG) räumt der Stadtgemeinde Innsbruck unentgeltlich ein entsprechendes Servitut ein.

4.

Mit der näheren vertraglichen Ausgestaltung und Formulierung des Tauschund Servitutsvertrages wird die Mag.Abt. I, Präsidialangelegenheiten, beauftragt.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Hier geht es
darum, dass im Bereich des Objektes Innrain Nr. 50 bei der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol ein Gehsteig und ein
Radweg neu gestaltet werden sollte. Um
dieses Straßenbauvorhaben künftig realisieren zu können ist ein Grundtausch erforderlich.
Nachdem hier auch gerade in der Fortführung nach der Universität Innsbruck, wo die
öffentlichen Parkplätze beginnen, durchaus
noch Flächen erforderlich sind bzw. dieses
Projekt nicht in einem durchgezogen werden kann, wird jetzt der Grundtausch gemacht bzw. wurde gemacht. Das Projekt
wird zu einem späteren Zeitpunkt, wenn es
weitergeführt werden kann, Richtung Innrain
realisiert werden.