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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf

- S.63

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zugeführt wird. Die Situierung der geförderten Wohnungen im gesamten
Areal bleibt freigestellt und wird vom
Projekt abhängen. Das ist gemeinsam
festzulegen.
4.

Der Kaufpreis für die städtische Teilfläche errechnet sich aus der Wohnnutzfläche gemäß Wohnbauförderungsrichtlinie zuzüglich Aufschläge für Tiefgaragenstellplätze und Gartenanteile,
die entsprechend dem in Punkt 2. genannten Anteil für sozial geförderten
Wohnbau zu verwenden ist und dem
zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Kaufvertrages geltenden Satz der angemessenen Grundkosten gemäß
Wohnbauförderungsrichtlinie

6.

Die Optionsnehmer verpflichten sich
zur unentgeltlichen Abtretung der für
das Straßenbauprojekt zum Ausbau
der Anna-Dengl-Straße erforderlichen
Grundflächen, einschließlich eines allenfalls erforderlichen Gehsteiges.

7.

Die Optionsnehmer verpflichten sich
zur Abtretung der Freilandflächen auf
Gst 2739/3 (zirka 841 m² von der
Weinberg Bauträger & Projektentwicklungs GesmbH), auf Grundstück 2738
(zirka 400 m² von Dipl.-Ing. Schönthaler), sowie des gesamten Grundstück 2494/2 (laut Grundbuch 1.477 m²
von der Weinberg Bauträger & Projektentwicklungs GesmbH).
Die Abtretung dieser Freilandflächen
erfolgt gegen eine pauschale Bewertung in der Weise, dass von dem in
Punkt 2. errechneten Schlüssel bzw.
prozentualen Anteil an gefördertem
Wohnbau ein Abzug von 2 % vorgenommen wird.

Den Betrag kann ich nennen, da er vorliegt.
Es sind derzeit € 416,-- pro m² Wohnnutzfläche abzüglich eines allfälligen
Abschlages für Gemeinden, derzeit
10 %.
Die Optionsnehmer verpflichten sich,
diesen auf der Grundlage der Wohnbauförderungsrichtlinie reduzierten
Kaufpreis zur Gänze an die künftigen
Eigentümer der sozial geförderten
Wohnungen weiterzugeben.
Ergibt sich aus dem Projekt, dass der
Anteil an sozial geförderten Wohnungen nur einem geringeren Prozentsatz
entsprechend realisiert werden kann,
so gilt für die Differenz zum vereinbarten Prozentsatz (ca. 29,41 %) der doppelte Kaufpreis als vereinbart.
5.

Für die Realisierung der Wohnbebauung auf den in Punkt 2. angeführten
Liegenschaften ist deren Erschließung
notwendige Voraussetzung, wobei die
Erschließung über die noch auszubauende Anna-Dengl-Straße erfolgen soll.
Baubeginn der Optionsnehmer wird voraussichtlich Ende 2013, spätestens
erstes Quartal 2014 sein. Zu diesem
Zeitpunkt sollte zumindest eine provisorische Zufahrt gesichert sein. Die Stadt
Innsbruck verpflichtet sich daher zur
Ergreifung aller erforderlichen Maßnahmen, sodass ein rechtzeitiger Ausbau der Anna-Dengl-Straße erfolgt.

Dies vor jenem Hintergrund, dass Dipl.Ing. Schönthaler keinen Geldwert, sondern
einen Prozentanteil, haben wollte, da die
Abtretung bereits einmal zurückgestellt
wurde.
8.

Für den Fall, dass keine gesamthafte
Umsetzung des Projektes auf den in
Punkt 2. angeführten Liegenschaften
erfolgt, räumen die Optionsnehmer der
Stadt Innsbruck die für die Erschließung des städtischen Grundstückes
notwendigen Dienstbarkeiten ein, vorausgesetzt, die öffentliche Erschließung von der Klammstraße zu den Liegenschaften der Optionsnehmer ist seitens der Stadt Innsbruck gesichert.

9.

Für den Fall, dass das aus dem durchzuführenden Wettbewerb hervorgehende Projekt - aus welchem Grund
auch immer - durch die Optionsnehmer
nicht realisiert werden kann, ist die
Stadt Innsbruck zur Übernahme und
Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses berechtigt. Diesfalls verpflichtet
sich die Stadt Innsbruck zur Abgeltung
der Wettbewerbskosten mit pauschal
€ 15.000,--.

10. Die Stadt Innsbruck hält sich an die
Option bis 31.12.2015 mit einvernehmGR-Sitzung 11.10.2012