Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.64
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licher Verlängerungsmöglichkeit gebunden.
11. Die Optionsnehmer verpflichten sich,
die Option spätestens eine Woche vor
der Beschlussfassung über den für das
Projekt zu erlassenden Ergänzenden
Bebauungsplan im Gemeinderat geltend zu machen bzw. sich bis zu diesem Zeitpunkt gegenüber der Stadt
Innsbruck verbindlich zu erklären, ob
von der Option Gebrauch gemacht wird
oder nicht, wobei eine allfällige Ausübung der Option mit der Beschlussfassung über den Ergänzenden Bebauungsplan im Gemeinderat rechtswirksam wird. Wird der Ergänzende
Bebauungsplan im Gemeinderat nicht
beschlossen, gilt die Option als nicht
gezogen und läuft weiter.
12. Sämtliche mit dem Optionsvertrag sowie den allenfalls aufgrund dieser Optionsvereinbarung abzuschließenden
Kaufvertrag verbundenen Kosten,
Steuern und Gebühren, einschließlich
jener für die Erstellung des Teilungsplanes, werden von den Optionsnehmern getragen."
Die Frage ist, ob das die Rahmenbedingungen sind, zu denen dieser Vertrag festgelegt werden sollte. Ansonsten würde ich
etwas anderes ins Leere hineinverhandeln.
Den Vertrag für die Weinberg Bauträger &
Projektentwicklungs GesmbH hat Dr. Fuchs
erstellt. Unsererseits können wir auch jemand anderen beauftragen.
Die Optionen sind in diesem Falle bereits
genannt, da es ja Wohnbauförderungsrichtlinien sind.
zung des Stadtsenates am Mittwoch in dieser Gänze zu behandeln ist. Der Akt ist sehr
lang und ich habe mir den Optionsvertrag
genau angesehen. Deshalb bleiben wir bei
dem im Stadtsenat Gesagten.
Frau Bürgermeisterin, ich darf noch einmal
klar stellen, dass beim Grundstück 2493/1
(36.000 m2) der Spielplatz nicht enthalten
ist.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ein Waldanteil
- ich sage nur, angrenzend an den Spielplatz.)
Du hast gesagt Sportplatz/Spielplatz. Das
ist eine eigene Grundstücksnummer. Die
36.000 m2 gehen bis hinauf und der Campingplatz ist dabei. Das Grundstück, das
jetzt verkauft werden sollte, ist etwa in diesem Bereich. Das möchte ich auch klarstellen.
Wenn StR Mag. Fritz sagt, dass man hier
natürlich auch raumordnerische Grundsätze
zugrunde legen muss, ist das klar. Wir wissen alle, dass mit Jahresende 2012 das
Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO)
geändert werden sollte. Es gibt jetzt auch
einen Verlängerungsantrag. Das wäre die
geeignete Gelegenheit hier intensiv darüber
nachzudenken.
Frau Bürgermeisterin, ich bin jetzt froh, dass
du sagst, dass es nicht das ist, was angehängt ist, da sehr viele dieser Bedingungen,
die in der Stadtsenatsunterlage enthalten
sind, im Optionsvertrag nicht enthalten sind.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Du kannst das
nicht genau studiert haben, denn es steht in
der Vorlage, dass es das nicht ist.)
GR Mag. Abwerzger: Die FPÖ kündigt
ebenfalls Stimmenthaltung an.
Entschuldigung, wenn der Optionsvertrag
beiliegt, sind die Unterlagen so verwirrend,
dass man dem nicht die Zustimmung geben
kann.
GRin Dengg: Ich melde für die Liste Rudi
Federspiel Stimmenthaltung an.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das kannst Du
nicht gelesen haben.)
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dann ist auch
klar, wer für den Stillstand verantwortlich
ist.)
Ich habe den Optionsvertrag gelesen. Vielleicht habe ich ihn zu genau gelesen.
in
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GR Dr. Pokorny-Reitter: Ich möchte
zuerst, aufgrund der Verwunderung von StR
Mag. Fritz über die Stimmenthaltung der
SPÖ und über mein Vorbringen aufklären.
Am Montag Abend findet die Klubsitzung
statt. Dort liegt der Akt vor, der bei der SitGR-Sitzung 11.10.2012
Bezüglich der 30 % gemeinnützig geförderter Wohnbau auf die gesamte Fläche von
17.190 m2 verteilt, die jetzt als große Errungenschaft dargestellt wird, bitte Ich Euch
anzusehen, wo sich die geförderten Wohnungen befinden, wenn frei finanzierter und
geförderter Wohnbau vermischt wird. Es