Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.70
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"Anpassung des Rahmenvertrages:
abgeschlossen zwischen der Stadt Innsbruck, vertreten durch Bgm.in Mag.a OppitzPlörer, Maria-Theresien-Straße 18, 6020
Innsbruck
und der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD), vertreten durch
Geschäftsführer Dr. Innerebner.
Der Punkt I. Vorbemerkung des Rahmenvertrages entspricht dem vorher zitierten.
Die Vertragsparteien kommen deshalb
überein, den Rahmenvertrag vom19.3.2003,
geändert mit Vereinbarung vom 29.5.2007,
abzuändern, um die Vertragsbestimmungen
der Vollzugspraxis und den geänderten
Rechtsvorschriften anzupassen.
II.
Änderungen
II. 1. Anpassungen an geänderte
Rechtsvorschriften:
Der Rahmenvertrag vom 19.3.2003
verweist in der mit Vereinbarung vom
29.5.2007 geänderten Fassung in
Punkt II. Unterpunkt 2., 3. und 4. auf
Bestimmungen des Tiroler Grundsicherungsgesetzes (TGSG) sowie auf Be
stimmungen der Tiroler Grundsicherungsverordnung Punkt II. Unterpunkt
5. Nimmt Bezug auf "einschlägige fürsorgerechtliche Bestimmungen (insbesondere § 1 Abs. 1 Tiroler Grundsicherungsgesetz {TGSG} und § 1 lit. d Gemeindesanitätsdienstgesetz)".
Infolge des Außerkrafttretens des Tiroler Grundsicherungsgesetzes (TGSG)
und der Tiroler Grundsicherungsverordnung und des Inkrafttretens des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes mit
1.1.2011 sowie der Novellierung des
Gemeindesanitätsdienstgesetzes haben die in den genannten Punkten des
Rahmenvertrages zitierten Rechtsvorschriften bzw. Wortfolgen nun wie folgt
zu lauten:
In Punkt II. Unterpunkt 1. des Rahmenvertrages wird die Wortfolge "von alten
Personen" durch die Wortfolge "von betreuungsbedürftigen Personen" die
Wortfolge "für alte Personen" durch die
Wortfolge "für betreuungsbedürftige
GR-Sitzung 11.10.2012
Personen" und die Wortfolge "alter
Personen" durch die Wortfolge "betreuungsbedürftiger Personen" ersetzt.
In Punkt II. Unterpunkt 2. des Rahmenvertrages wird die Wortfolge "im Sinne
des Tiroler Grundsicherungsgesetzes
(TGSG)" ersetzt durch die Wortfolge
"im Sinne des § 41 Abs. 4 Tiroler Mindestsicherungsgesetzes" und die Wortfolge "sowie der Altenhilfe" ersatzlos
gestrichen.
Punkt II. Unterpunkt 3. des Rahmenvertrages wird insoweit neu formuliert,
dass dieser nunmehr wie folgt lautet:
"Die GesmbH erbringt darüber hinaus
die Leistungen im Bereich der mobilen
Pflege und Betreuung im Sinne der
Vereinbarung zwischen dem Land Tirol, der Stadt Innsbruck und der
GesmbH vom 1.2. und 29.3.2012 bzw.
dem Beschluss des Gemeinderates der
Stadt Innsbruck vom 29.3.2012."
In Punkt II. Unterpunkt 4. hat der
Klammerausdruck nun wie folgt zu lauten: "(§§ 1,3 und 4 Tiroler Mindestsicherungsgesetz)".
In Punkt II. Unterpunkt 5. des Rahmenvertrages wird der Verweis auf die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften
abgeändert, sodass er nunmehr lautet:
"(insbesondere § 1 Tiroler Mindestsicherungsgesetz, § 1 Gemeindesanitätsdienstgesetz)". Die Wortfolge "pflegerische Hilfestellung" in Punkt II. Unterpunkt 5. lit a) wird ersatzlos gestrichen.
II. 2. Ergänzungen des Rahmenvertrages:
In Punkt II. Unterpunkt 1., erster Satz,
hat der Klammerausdruck nun zu lauten: "das sind die Heime Hötting, Reichenau, Innere Stadt,, Saggen, Pradl,
Tivoli, Lohbach und Olympisches Dorf".