Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_10-Oktober.pdf
- S.71
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III.
Wortlaut des Punktes II. des Rahmenvertrages mit den vereinbarten Anpassungen und Ergänzungen
vernehmliche Abrechnung an die Stadt
Innsbruck und durch Einbehaltung der
Kostenbeiträge der betreuten Personen, welche gegenüber diesen im Namen und auf Rechnung der Stadt Innsbruck von der Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD)
eingehoben werden.
Punkt II. des Rahmenvertrages lautet daher
in der neuen Fassung (Änderung in Fettdruck dargestellt) wie folgt:
"II. Wahrzunehmende Aufgaben der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD)
Die Stadt Innsbruck überträgt nunmehr die
ihr im Rahmen oben angeführter gesetzlicher Grundlagen als Rechtsträgerin obliegenden Aufgaben, die bisher von den in
Vertragspunkt I. angeführten Institutionen
wahrgenommen wurden, an die Innsbrucker
Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH
(ISD).
1.
Die Stadt Innsbruck und der Heimträger kommen hiermit überein, dass die
Unterbringung von betreuungsbedürftigen Personen in den vom Heimträger
bereitgestellten Wohn- und Pflegeheimen (das sind die Heime Hötting, Reichenau, Innere Stadt, Saggen, Pradl,
Tivoli, Lohbach und Olympisches Dorf)
und die damit verbundene Erbringung
von Leistungen zur Überwindung altersbedingter Schwierigkeiten in der
Weise erfolgt, dass der Heimträger die
Unterkunftsplätze für betreuungsbedürftige Personen der Stadt Innsbruck
gegen Zahlung eines gesondert zu
vereinbarenden Kostenersatzes zur
Verfügung stellt.
Die Vertragspartner werden sich gegenseitig von der beabsichtigten Unterbringung betreuungsbedürftiger Personen in den Wohn- und Pflegeheimen
in Kenntnis setzen. Der Heimträger ist
berechtigt, mit entsprechender Begründung die Aufnahme einer Person in
seinen Heimen abzulehnen.
2.
Die GesmbH übernimmt weiters die
Sozialaktion "Essen auf Rädern" im
Sinne des § 41 Abs. 4 Tiroler Mindestsicherungsgesetzes und es besteht
Übereinstimmung über den Umfang der
zu erbringenden Leistungen.
Die Abgeltung der Kosten für die Aktion
"Essen auf Rädern" erfolgt durch ein-
GR-Sitzung 11.10.2012
3.
Die GesmbH erbringt darüber hinaus
die Leistungen im Bereich der mobilen
Pflege und Betreuung im Sinne der
Vereinbarung zwischen dem Land Tirol, der Stadt Innsbruck und der
GesmbH vom 1.2. und 29.3.2012 bzw.
dem Beschluss des Gemeinderates der
Stadt Innsbruck vom 29.3.2012.
4.
Die GesmbH übernimmt die Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe mittels
Führung, insbesondere von stationären
Einrichtungen, wie der Städtischen
Herberge, Hunoldstraße Nr. 22 und des
"Alexi-Hauses", Dreiheiligenstraße
Nr. 9, sämtliche in 6020 Innsbruck, sowie die stationäre Betreuung von Obdachlosen in diesen Einrichtungen gegen Zahlung eines gesondert zu vereinbarenden Kostenersatzes sowie die
Betreuung von Obdachlosen bei diversen Hilfsprojekten.
5.
Aufgrund und nach Maßgabe der einschlägigen fürsorgerechtlichen Bestimmungen werden der GesmbH folgende Obliegenheiten übertragen:
a) die sozialarbeiterische Betreuung
der Häuser Gutenbergstraße 16
und Haydnplatz 5 und dabei das
Setzen von Maßnahmen, die die
BewohnerInnen der jeweiligen
Wohnanlage in ihrer Alltagsbewältigung unterstützen und/oder die zum
friedvollen Zusammenleben in der
jeweiligen Wohnanlage beitragen
und dieses fördern. Dazu zählen
zum Beispiel Maßnahmen der Pflege der Kommunikation (Kaffeeraum, Weihnachtsfeier etc.) und Hilfe bei Behördengängen, Einkäufen
und Reparaturarbeiten.
b) die Förderung der Maßnahmen zur
Verhinderung von Delogierungen
(Delogierungsprävention).