Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf
- S.24
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gen vor, diese Dienstposten beim Büro des
Magistratsdirektors anzusiedeln. Zudem
würden wir empfehlen, dass diese Dienstposten A-wertig sind. Das sind natürlich
Qualifikationsgründe, aber auch Gründe, die
auf das Standing und auf die Kommunikation in der Verwaltung Bezug nehmen.
Sie sehen die verschiedenen Aufgaben. Es
geht nicht nur darum, zu prüfen, wo sich die
Prozesse befinden, die in der Stadt Innsbruck angeleiert werden oder um Projekte
die relevant sind, sondern auch um eine
Öffentlichkeitsarbeit. Wie ein einzelner Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsprozess
an sich, ist auch die gesamte Struktur der
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung in der
Stadt Innsbruck weiterzuentwickeln. Das
Know-how sollte in der Stadt Innsbruck verbreitet werden, um dieses Ziel auch in der
Verwaltung der Stadt Innsbruck zu verwirklichen.
Welche finanziellen Ressourcen sind notwendig? Das ist ein schwieriger Punkt. Wir
haben vorher schon eine Trennung in projektbezogene und laufende Bürgerinnenund Bürgerbeteiligung vorgenommen. Für
die projektbezogene Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung haben wir versucht, Richtgrößen anzugeben. Wichtig ist, dass die
Prozesskosten für die projektbezogene
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung bei den
Projekten angesiedelt ist. Das ist eine Frage
der Kostenwahrheit. Dadurch sind diese
Kosten dort zugeordnet, wo sie auch wirklich hingehören.
Es wird damit, wie wir vorher beim Nutzen
schon gehört und gesehen haben, die Qualität der Projekte deutlich erhöht und verbessert. Daher müssen diese Kosten dort
angesiedelt werden. Natürlich sind auch bei
einer laufenden Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung Kosten vorhanden. Das betrifft
sowohl die Internetplattform als auch regelmäßige Bürgerinnen- und Bürgerräte oder
anderes. Man kann mit vielen verschiedenen Methoden arbeiten. Diesbezüglich werde ich noch bei den Beispielen ein bisschen
näher eingehen. Dies sind auch Kosten, die
allerdings im Verhältnis sehr gering ausfallen und erst recht, wenn man diese im Verhältnis zum Nutzen setzt.
Es gibt verschiedene Initiativen. Jene, die
wir in der Erarbeitungsphase irgendwo gehört haben, versuchten wir einzubauen. Es
GR-Sitzung 8.11.2012
wird vielleicht noch weitere geben. Mit diesen Personen, die in der Stadt Innsbruck
schon aktiv sind und welche in den Prozess
eingebunden werden, erfolgt eine Weiterentwicklung und Detaillierung dieses Konzeptes.
Für einen einzelnen Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligungsprozess haben wir Erfolgsfaktoren. Wir haben diese Leitlinien genannt
und dargelegt. Diese sind kurz erläutert,
wobei sie meistens selbsterklärend sind. Ich
möchte nur auf einige eingehen. Ganz wesentlich sind die Transparenz und die
Nachvollziehbarkeit. Die Prozesse müssen
für die Bürgerinnen und Bürger soweit
transparent sein, sodass diese wissen, worum es geht und in welcher Form sie eingebunden sind. Jene Dinge, die uns unterkommen, müssen wirklich offen und transparent dargelegt werden. Es sind auch Dinge, wie stark der politische Rückhalt vorhanden ist, notwendig, damit eine transparente Darlegung erfolgen kann.
Die gemeinsame Verantwortung ist auch ein
Ziel. Die Bürgerinnen und Bürger sollen
soweit eingebunden werden, dass sie eine
Verantwortung übernehmen. Das heißt aber
auch, dass in einem gewissen Ausmaß der
Gestaltungsspielraum für Bürgerinnen und
Bürger bei den einzelnen Projekten besteht,
und Sie als politische Instanz eine gewisse
Verantwortung abgeben. Die Bürgerinnen
und Bürger miteinzubeziehen, bedeutet,
ihnen Verantwortung zu übergeben, setzt
aber voraus, dass der Gestaltungsspielraum
für diese vorher definiert wird.
Wir haben vorher schon die drei Stufen gehört, die Information, die Konsultation - indem die Bürgerinnen und Bürger die Verbesserungsvorschläge einbringen - oder die
Mitbestimmung bzw. Mitentscheidung. Diese drei Ebenen sind der Gestaltungsspielraum, der zu Beginn eines jeden Prozesses
definiert werden muss. Das bedeutet nicht,
dass bei solchen Prozessen die Bürgerinnen und Bürger immer das Sagen haben.
Die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung ist
kein Ersatzgemeinderat. Hier drückt sich
genau diese Formel aus. Der Gemeinderat
wird am Ende entscheiden und hier wird zu
Beginn der Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum für den Prozess der Bürgerinnen und Bürger definiert.