Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf
- S.26
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wurde. Dort soll jetzt wieder ein neues Dorfzentrum entstehen. Die Bürgerinnen und
Bürger werden wirklich bei der Errichtung
und beim Betrieb ehrenamtlich mitarbeiten.
Es wird Finanziers geben, die dort mitzahlen und ihr privates Geld dafür geben.
Der Gestaltungsspielraum beim Bürgerinnen- und Bürgerrat war ein wirklich geringer. Es ist um Vorschläge gegangen bzw.
sollten die Bürgerinnen und Bürger ihre
Vorschläge darlegen. Was ist wichtig? Wie
kann ein wichtiger Punkt der Bürgerinnen
und Bürger aussehen? Im nachfolgenden
Prozess ist der Entscheidungsspielraum
ganz klar erweitert worden. Die Bürgerinnen
und Bürger sollen zum Mitarbeiten und Mitentwickeln gewonnen werden. Das hat sehr
gut funktioniert. Es haben sich einzelne bereit erklärt, die das vorangetrieben haben.
Ein Ergebnis des Bürgerinnen- und Bürgerrates hat "Wir sind die Gemeinde" gelautet.
Es war von Seiten der Menschen ganz
wichtig, dass man wieder mehr den Zusammenhalt gefunden hat.
Was ist ein Bürgerinnen- und Bürgerrat?
Das ist ein ganz spezielles Verfahren, wo
12 bis 16 Personen, die zufällig ausgewählt
werden, eineinhalb Tage zusammenarbeiten. Durch die Zufallsauswahl ergibt sich ein
kleiner Kosmos der Gemeinde, der Stadt
oder des Wohnblocks, wo wirklich alle von
Mann bis Frau, von jung bis alt und von
Berufstätigen, Pensionistinnen bzw. Pensionisten sowie Jugendlichen vertreten sind.
Diese Personen kommen sonst nie zusammen. Um diese Personen zum Arbeiten zu
bringen, ist ein spezielles Moderationsverfahren notwendig, das sehr bedürfnis- und
emotionsgeleitet funktioniert. Dieses nennt
sich Dynamic Facilitation und damit wird
eineinhalb Tage gearbeitet. Das Ziel im
Normalfall ist - es gibt davon allerdings Abwandlungen - ein Statement herauszuholen.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen sagen,
was ihnen wichtig ist und was sie haben
möchten.
Beim Beispiel Steinberg am Rofan haben
sich daraus drei wesentliche Punkte ergeben, wobei das Dorfzentrum der wichtigste
Punkt war, an dem man weiter arbeiten
wollte.
Zum Bürgerinnen- und Bürgerrat gehörte
natürlich auch eine Präsentation, bei der
über 60 Personen der 300 Einwohnerinnen
GR-Sitzung 8.11.2012
bzw. Einwohner anwesend waren. Die Veranstaltung hat in einer Schule stattgefunden, denn es gibt in dieser Gemeinde keine
Infrastruktur. Ich habe versucht, alle Personen dort in einer Schulklasse auf den kleinen Sesseln unterzubringen. Das hat auch
funktioniert. Es ist dort eine sehr hohe positive Resonanz zu den Ergebnissen erreicht
worden. Der nächste Schritt in die Projektentwicklung ist dabei entstanden.
Welche ersten Schritte sind jetzt für Sie für
eine Umsetzung notwendig? Wenn Sie sagen, dass Ihnen die Ziele wichtig sind, dann
ist eine intensive Diskussion im Gemeinderat und ein Kommitment des Ausschusses
für Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung und
Petitionen, des Stadtsenates bis hin zum
Gemeinderat notwendig. Die Verwaltung
muss auch in die Struktur eingebunden
werden.
Gleichzeitig sollte von Beginn an mit den
bestehenden Initiativen Kontakt aufgenommen werden, um erste Anwendungen für
die projektbezogene Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung zu finden. Die laufende Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung kann sich
erst einstellen, wenn es die personellen und
finanziellen Ressourcen gibt. Welche Projekte herangezogen werden, ist derzeit noch
vollkommen offen. Es sollten jene Projekte
sein, bei denen eine Einbindung frühzeitig
möglich ist, denn dabei ist der Gestaltungsspielraum sehr leicht zu vertreten.
Ich bin nun am Ende meiner Ausführungen.
Es ist sinnvoll, den kooperativen Planungsweg mit Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung
anzugehen. Ich hoffe, dass wir Ihnen das
ausreichend dargelegt haben. Näheres dazu finden Sie im Konzept. Für die anschließende Diskussion stehen wir zur Verfügung.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich darf mich
für die Erläuterungen ganz herzlich bedanken. Ich habe die Ausführungen nun zum
dritten Male gehört, was auch gut ist. Die
Experten haben das Konzept bereits in der
Vorbesprechung wie auch im Ausschuss für
Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung und
Petitionen vorgetragen. Dieses Modell sollte
im Ausschuss für Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung und Petitionen mit den Erläuterungen, Ergänzungen sowie Vorschlägen
aus dem Gemeinderat beschlossen werden.
Dies ist die Grundlage für die weiteren
Überlegungen.