Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_12-November.pdf
- S.41
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Das ist ein Geschäft, dem die Innsbrucker
Volkspartei (ÖVP) nicht zustimmen kann.
In der letzten Sitzung des Gemeinderates
habe ich die Frage gestellt, ob die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte dieses Geschäft mit ihrem eigenem Geld durchführen
würden. GR Grünbacher hat netterweise
gesagt, dass er sich diese Frage nicht stellen müsse, denn so eine Summe besitze er
nicht. In der heutigen Sitzung könnte man
die Frage stellen, ob die Gemeinderätinnen
und Gemeinderäte von ihrem eigenen
Grundstück, wenn sie 16.200 m² Fläche zur
Verfügung hätten, zirka 4.000 m² kostenlos
zur Verfügung stellen würden.
Ich glaube, dass das Geschäft in dieser
Form nicht mitzutragen ist. Wir, die Innsbrucker Volkspartei (ÖVP), werden dieses Geschäft nicht mittragen. Das ist unsere Position zu diesem Akt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Zum letzten
Zitat: Wenn man unvollständig zitiert, ergeben sich derartige Folgen. Darauf möchte
ich gar nicht mehr näher eingehen. Von
dem genannten Wert muss etwas abgerechnet werden. Wir könnten inhaltlich wieder bei diesem Thema einsteigen, was ich
durchaus auch gerne täte.
Das Baurecht muss von dem Wert abgezogen werden. Außerdem wurde aus dem
Gutachten von Dipl.-Ing. Tischler falsch
zitiert. Jetzt könnte behauptet werden, dass,
wenn das Baurecht aufgelöst ist, es nicht
mehr zur Anwendung komme.
(StR Mag. Dr. Platzgummer: Alles, was gesagt wurde, geht aus dem Akt hervor.)
Ja, StR Mag. Dr. Platzgummer, Du hast, wie
so oft, unvollständig zitiert. Das weißt Du
ganz genau.
Ich müsste auch den unbefristeten Mietvertrag einrechnen. Das würde nicht zu einem
Mehrwert, sondern zu einem Abzug führen.
Diese Vorgangsweise ist die der Opposition,
die offensichtlich nicht verschmerzen kann,
dass sich im Bereich Sicherheitszentrum die
Stadt Innsbruck und die Koalition sehr klar
dazu bekennt. Diese Koalition bekennt sich
klar dazu, dass die Errichtung auch für die
Studierenden durchgeführt werden soll.
Diese Vorgangsweise ist das Kennzeichen
der Opposition.
GR-Sitzung 8.11.2012
Es könnte fast ein Debattenbeitrag sein,
aber es gibt ein paar Dinge für die tatsächliche Berichtigung, die ich angeben müsste.
Es ist lustig, dass die Opposition sich nun
beklagt, dass die Unterlage am 25.10.2012
fertig gewesen sei. Ich erinnere mich an die
Zeitungsmeldungen, aus denen hervorging,
dass bei uns Stillstand herrsche. Wenn wir
arbeiten, ist es also auch nicht recht.
Ich möchte mir nicht das "Gesumse" von
Euch, Innsbrucker Volkspartei (ÖVP), anhören, wenn ich die Optionsvereinbarung spät
am Abend verteilt hätte. Es wurde parallel
gearbeitet. Nach der Gemeinderatssitzung
am 25.10.2012 wurden die letzten Punkte
abgeschlossen. Wir haben uns schon einige
Tage zuvor für diese Optionsvereinbarung
ausgesprochen.
Hätte ich die Optionsvereinbarung am
25.10.2012 um 22.00 Uhr abends noch an
jede/jeden zukommen lassen, hätte ich mir
wieder etwas anhören können. Mag.a Sagl
und Mag. Gerl haben in Abstimmung mit mir
die Optionsvereinbarung fertig gestellt. Diese Abstimmungen finden nicht immer im
direkten Gespräch statt, sondern manchmal
auch per E-Mail usw.
Die Opposition konnte bei der konstituierenden Sitzung nicht eine nachgereichte
Seite, die Gegenstand der Koalitionsverhandlung war, lesen. Die Opposition beantragte deshalb eine Unterbrechung der konstituierenden Sitzung. Deshalb würde ich
nie mehr davon ausgehen, dass die Opposition fähig ist, innerhalb von fünf Minuten
eine Optionsvereinbarung zu lesen. Dann
hätte ich mir wieder vieles anhören müssen
und deshalb gehen wir die ganzen Dinge
geschäftsordnungsmäßig an. Die Akten
liegen vor.
Hätte man mir in der letzten Sondersitzung
des Gemeinderates zugehört, dann würde
man wissen, dass 95 % der Punkte fix und
fertig verhandelt waren, fix und fertig am
Tisch lagen und die Optionsvereinbarung
natürlich noch am 25.10.2012 abends vorgelegt werden hätte können. Das Vorlegen
wäre nicht das Problem gewesen. Das
Problem ist, dass die Opposition mir schon
des Öfteren ausgerichtet hat, dass die Unterlagen fünf Tage vor der Sitzung fristgerecht einzubringen sind und dass ich mich
an die Geschäftsordnung zu halten habe.