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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_13-Dezember.pdf

- S.123

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tria, die über eine entsprechende Lizenz
verfügen. Dennoch kennt jede/jeder BürgerIn unzählige Lokale, in denen jede Menge
illegale Glücksspielgeräte stehen. "Der
Grund dafür ist, dass solche Automaten an
guten Standorten pro Monat locker
€ 10.000,-- Umsatz bringen. Ob diese korrekt versteuert werden, ist die nächste Frage", zeigte Ziesel auf.
Doppelt gefährlich sind diese Zocker-Hallen
für die Spieler, da es erstens keinerlei Kontrolle gibt, ob die Geräte manipuliert sind,
und zweitens keinerlei Maßnahmen für den
Spielerschutz gibt."
Dennoch scheint der Kampf gegen das illegale Glücksspiel in Tirol nur halbherzig geführt zu werden, wie das Portal www.Spieler-Info.at am 20.7.2012 verlautbarte: Zwar
seien im Zeitraum von Herbst 2011 bis Juni 2012 in Tirol 62 Standorte illegaler Spielbetriebe kontrolliert worden und wären mittlerweile 21 davon automatenfrei, allerdings
wären im Vergleichszeitraum in Salzburg
und Oberösterreich, wo Geldspielgeräte
ebenfalls strikt verboten seien, fast 60 %
der Geräte eingezogen worden. Weiters
heißt es: "Die Finanzpolizei ist in Tirol in
zahlreichen Gemeinden "fündig" geworden
und konnte in einigen Fällen nicht nur illegales Glücksspiel an Spielautomaten, sondern
auch in Form von Turnierpoker und Cashgames nachweisen - aber noch scheinen
die Kontrollen nicht effizient und schlagfertig
genug zu sein."
Im Juli 2012 konnte das Portal 41 Standorte
mit 172 Automaten verifizieren, von denen
sich 20 in Innsbruck befinden. Von diesen
sind wiederum elf Standorte drei Sportwetten-Ketten zuzuordnen (fünf, vier und zwei
Standorte), sechs Standorte sind Cafés/Bars zuzuordnen, einer ist eine Tankstelle. Bei den beiden restlichen Standorten
handelt es sich um ein "Casino" in Pradl
sowie ein, in der Rossau befindliches Etablissement.
Im Jahre 2011 tauchte medial sogar der
Vorwurf auf, die Stadt Innsbruck verdiene
an illegalem Glücksspiel. Auf ORF Tirol
wurde dazu berichtet: "In ganz Tirol sollen
rund 1.500 illegale Glückspielautomaten
stehen. Hunderte Millionen Euro verdienen
die Betreiber daran und müssen dafür Vergnügungssteuer zahlen. So auch in Innsbruck. Den Vorwurf, dass sich die Stadt an
GR-Sitzung 13.12.2012

illegalem Glücksspiel bereichere, weist Bürgermeisterin Mag.a Oppitz-Plörer aber zurück. Sie macht die unklare Bundesgesetzgebung für die Misere verantwortlich. Im Tiroler Vergnügungssteuergesetz (TVG) ist
ausdrücklich festgehalten, dass jemand, der
seinen Umsatz illegal erwirtschaftet, steuerlich nicht besser gestellt sein darf, als jemand, der legal arbeitet. Durch die Besteuerung werden die illegalen Automaten aber
nicht legal, hält die Innsbrucker Bürgermeisterin fest. Die Stadt Innsbruck würde hier
mit den Bundesbehörden zusammenarbeiten. Erst im Juli dieses Jahres sei von der
Stadt Innsbruck auf Anfrage eine Liste illegaler Betreiber an die zuständige Finanzpolizei übermittelt worden. In einem Gerichtsverfahren werde der Nachweis dann aber
schwierig, denn die Automaten sind offenbar so programmiert, dass sich die illegalen
Glücksspiele automatisch löschen.“
Die hier vorgebrachte Argumentation ist,
moralisch wie rechtlich, problematisch.
Noch problematischer wird sie im Zusammenhang mit einer parlamentarischen Anfragebeantwortung:
Am 11.7.2011 brachte der Nationalratsabgeordnete und Sicherheitssprecher der
Grünen, Dr. Pilz, dazu die Anfrage 9181/J
XXIV. GP an die Bundesministerin für Inneres, Mag.a Mikl-Leitner ein, in der er ausführt: "Die Polizei sieht sich erstaunlicherweise außer Stande, gegen diese illegalen
Spielautomaten vorzugehen. Dies, obwohl
der illegale Betrieb von Spielautomaten
nicht nur gegen das Glücksspielgesetz verstößt und mit Verwaltungsstrafen bedroht
ist, sondern unter Umständen auch das Delikt des illegalen Glücksspiels nach
§ 168 Strafgesetzbuch (StGB) bilden kann."
Im Weiteren wurden neun Fragen gestellt,
deren Beantwortung am 9.9.2011 durch die
Anfragebeantwortung 9066/AB XXIV. GP
erfolgte:
1.

Ist Ihnen bekannt, dass durch die Gemeinde Innsbruck Vergnügungssteuer
auf illegale Spielautomaten eingehoben
wird?

Antwort: Ja.
2.

Wurden seitens der zuständigen Sicherheitsbehörden in Tirol bereits Ermittlungen angestellt, um jene Spielautomaten festzustellen, für die Vergnü-