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Jahr: 2012

/ Ausgabe: 2012_14-DezemberBudget-Teil1.pdf

- S.35

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hen und rechtlichen Qualität in einem ziemlichen Tempo mit relativ kurzer Verfahrensdauer von relativ wenigen Leuten, geleistet.
Das muss hier auch einmal gewürdigt werden. Was zum Beispiel die Mag.-Abt. III,
Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Anlagenrecht
und Bau- und Feuerpolizei leistet, ist nicht
nur Dienst an der/am Kundin/Kunden, sondern auch Dienst an der Baukultur und
Dienst am Rechtsstaate Österreich. Für
diese Leistungen möchte ich mich ausdrücklich bedanken. (Beifall)
Um kurz auf die Stadtplanung einzugehen,
werde ich dieses Jahr mehrere große Aufgaben haben. Die Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
wurde bereits von GR Grünbacher angesprochen. Es wird dabei keine Tabus geben. Das wesentliche Kriterium für die großflächige Nutzbarkeit ist die/der GrundeigentümerIn. Städtische Grundstücke müssen
vorrangig auf ihre Nutzbarkeit geprüft werden. Dazu, ob ein Gebiet für eine Wohngebietserweiterung tauglich ist, gibt es mehrere Faktoren, die auch berücksichtigt werden
müssen. Ist die Infrastruktur vorhanden
bzw. um welchen Preis ist sie dort machbar? Gibt es eine Verkehrsanbindung? Sind
andere oder nebenliegende Stadtteile mit
Grün- und Freiflächen versorgt? Das wissen
wir alle und ich warne vor der Idee, im
Schnellzugstempo alle städtischen Grundstücke umzuwidmen und damit die Wohnungsnot zu lösen. So wird es nicht gehen.
Dass im Bereich der Fortschreibung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) auch die Frage von Stadterweiterungsgebieten kein Tabu ist, steht außer Frage,
obwohl ich bei der Aussage bleibe, dass die
Binnenverdichtung vorgeht. Die Suche nach
Verdichtungsmöglichkeiten innerhalb des
bestehenden Baulandes ist aus vielen
Gründen ein wesentlicher Teil zum Naturschutz und zum Schutz unserer Freiflächen
und Landschaft.
Das ist nicht nur aus diesem Grunde, sondern auch aus ökonomischen Gründen so,
da meistens die Verdichtung im Stand kostengünstiger ist, wenn man die gesamten
Infrastrukturkosten mitrechnet. Aus diesen
Gründen hat für mich die Binnenverdichtung
immer noch Vorrang vor der sicherlich notwendigen Ausweisung weiterer Baugebiete
über das bestehende Bauland hinaus. Das
wird ein Prozess sein, wo die BürgerInnenGR-(Budget-)Sitzung 13.12.2012

partizipation ganz wichtig ist. Eine Binnenverdichtung ohne BürgerInnenbeteiligung in
größerem Ausmaß zu planen - das steht in
der Stadt Innsbruck in einem Stadtteil an -,
wird ohnehin zu einem Desaster führen und
nur Widerstand produzieren.
Es wird ganz wesentlich sein, dass wir jenes partizipative Vorgehen, das wir zum
Beispiel im Ideenfindungsprozess beim Rotunde-Areal, wo auch viele städtische MitarbeiterInnen und ich auch vom Team "nonconform architektur vor ort" ganz viel gelernt
haben, umsetzen.
Die Stadterweiterung am CampagnereiterAreal wird in einem ersten Schritt auch partizipativ sein müssen. GR Grünbacher, dort
warst Du auch dabei. Wir haben mit sämtlichen Sportvereinen sehr produktiv gesprochen. Dieser Prozess geht weiter, wird jedoch von ganz viele BürgerInnen auszuhalten sein, die von dieser Stadterweiterung
auch betroffen sind.
Bei der Fortschreibung des Örtliche Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) geht es zunächst darum, viel Fachexpertise zusammenzutragen, zu diskutieren und zur Grundlage von Entwicklungsvorschlägen zu machen, die dann in einem breiten Prozess
weiterentwickelt werden müssen. Bei den
anderen Projekten der Stadtplanung spielt
ab sofort die BürgerInnenbeteiligung eine
ganz große Rolle.
Ich finde es keine Verlegenheitslösung oder
komische Lösung, dass die Integrationsstelle bei der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadentwicklung und Integration, angesiedelt ist,
obwohl StR Mag. Dr. Platzgummer das bereits mehrfach kritisiert hat. Die Stadt Innsbruck ist eine soziale, offene und vielfältige,
europäische Stadt und sollte eine offene,
demokratische und solidarische Stadt bleiben. Die Frage des Umganges mit der Vielfalt - dafür ist die Integrationsstelle zuständig - ist eine zentrale Frage der Stadtentwicklung.
Für mich ist "Stadt" mehr als eine Ansammlung von Gebäuden. "Stadt" ist auch immer
ein sozialer Organismus. Deshalb gehört
gerade die Integrationsstelle ganz zentral
zur Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, da sie nicht nur
sozialpolitische Probleme und schon überhaupt nicht ordnungspolitische Probleme
behandelt. Das Referat Integration gehört