Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.175

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(zu Punkt 38.1)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 13.11.2018

Stadt Innsbruck, Anspruch von BeamtInnen auf finanzielle Vergütung für nicht konsumierten Urlaub; Zahl GfGR/154/2018;
DRINGENDE ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 29.10.2018;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli und MitunterzeichnerInnen haben am 29.10.2018 folgende dringende Anfrage
eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Die Dringlichkeit der Anfrage wird dahingehend begründet, um möglichen seitens der Stadt
Innsbruck geschädigten BeamtInnen unverzüglich zu ihrem Recht zu verhelfen, nämlich die
finanzielle Entschädigung gemäß Veröffentlichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 27.06.2013, welche auf Urteile und Beschlüsse des Gerichtshofs der
Europäischen Union (EuGH) basiert.
Festgestellt wird, dass die Gemeinderatsfraktion "Gerechtes Innsbruck" bereits am
08.08.2018 eine direkte Anfrage an die Amtsleitung Personalwesen bzw. Referatsleitung Personalwesen, Mag. Ferdinand Neu, gerichtet hat, mit der Zielsetzung, eine unpolitische Lösung
im Sinne der betroffenen Bediensten herbeizuführen.
In einem Antwortschreiben (per E-Mail) vom 23.08.2018 teilt Mag. Ferdinand Neu mit, dass
ihm die Beantwortung der Anfrage gemäß §18 Geschäftsordnung des Gemeinderates nicht
möglich ist.
Die Gemeinderatsfraktion "Gerechtes Innsbruck" bewertet das Antwortschreiben von Amtsvorstand Mag. Ferdinand Neu dahingehend, dass auch die politische Komponente in der Anfrage berücksichtigt werden muss! Dementsprechend wurde die ursprüngliche Anfrage
(10 Fragen) durch weitere Fragen ergänzt.
Die Dringlichkeit der Anfrage ergibt sich des Weiteren aus dem dringenden Verdacht, dass
Bedienstete der Stadt Innsbruck finanziell geschädigt wurden und eine Auszahlung der Vergütungen längst überfällig ist.