Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.189
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 39.1)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 24.10.2018
Stadt Innsbruck, Abänderung der "Allgemeinen Richtlinien für städtische
Pflichtschulen" betreffend Hausschlüsselverwendung; Zahl GfGR/108/2018;
ANFRAGE von GRin Mag. a Klingler-Newesely (NEOS) vom 11.10.2018;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Mag.a Klingler-Newesely hat am 11.10.2018 folgende Anfrage eingebracht, zu deren
einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Zur Ablehnung meines Antrags vom 14.06.2018 zur Abänderung der "Allgemeinen Richtlinien für
städtische Pflichtschulen" betreffend die Hausschlüsselverwendung richte ich folgende Fragen
an den Bürgermeister:
Frage 1:
Ich bitte um eine detaillierte Aufzählung jener konkreten Begleitmaßnahmen, die
durch die Schulhausöffnung für LehrerInnen am Wochenende anfallen, wie von
Seiten der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) (in ihrem Mail am
21.08.2018) argumentiert wurde.
Antwort:
Es geht insbesondere um die Themen mangelnde Schneeräumung, Sicherheit sowie um die Gebäudeaufsicht.
Frage 2:
Die Mag.-Abt. V, Schule und Bildung, führt haftungs- und sicherheitstechnische
Bedenken ins Treffen (E-Mail vom 27.08.2018). Ich darf um eine konkrete Darstellung dieser Bedenken bitten.
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.