Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.212
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Antwort:
Die Rechnungslegung für Planungsleistungen zum Umbau vom Brunnen
durch das Büro AllesWirdGut Architektur ZT GmbH erfolgte am 02.02.2018
in Höhe von € 4.590,-- (brutto).
Ausführende Firmen haben vor Beginn von Bauarbeiten keine Zahlungen
erhalten.
Frage 13:
Wenn ja - in welcher Höhe wurden diese Zahlungen durchgeführt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 12.
Frage 14:
Wann wurde das Architekturbüro - AllesWirdGut Architektur ZT GmbH Wien München - mit der Planung und Durchführung der Umbauarbeiten beim Brunnen in
der Maria-Theresien-Straße beauftragt? (Datum)
Antwort:
Das Büro AllesWirdGut Architektur ZT GmbH ist ein Planungsbüro und führt
keine Umbauarbeiten durch. Die Anfrage für Planungsleistungen erfolgte
09.05.2017.
Frage 15:
Gab bzw. gibt es eine rechtliche Beurteilung einer/s Sachverständigen, ob nach
Beendigung der Umbauarbeiten der Entscheidung des OGH vom 28.03.2017 entsprochen wird und die Stadt Innsbruck rechtlich abgesichert ist?
Antwort:
Die Umbaumaßnahmen sind mit den ExpertInnen der städtischen Gemeindehaftpflichtversicherung akkordiert.
Frage 16:
Wenn nein, warum nicht, und wer haftet im Falle, dass der Entscheidung des
OGH vom 28.03.2017 bzw. anderen gesetzlichen Bauvorschriften wieder nicht
entsprochen wurde, und die Stadt Innsbruck aufgrund von möglichen neuerlichen
Klagen wieder Schadenersatzforderungen etc. bezahlen muss, mit den Folgen,
dass der Brunnen in der Maria-Theresien-Straße neuerlich umgebaut werden
muss?
Antwort:
Die Haftung liegt bei der/beim Straßenerhalter/in bzw. Straßenverwalter/in.
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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