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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.216

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Ausgaben dieses Jahres – 2018
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Antwort:

2015: € 1.040.000,00
2016: € 1.063.598,41
2017: € 1.226.490,16

Frage 21:

Wie viele MitarbeiterInnen der Group4 überwachen derzeit die Parkraumbewirtschaftung in Innsbruck?

Antwort:

22

Frage 22:

Wie viele Strafbescheide etc., die Parkraumbewirtschaftung betreffend, sind derzeit gerichtsanhängig bzw. befinden sich in einem Beschwerdeverfahren?

Antwort:

7 (Landesverwaltungsgericht)

Frage 23:

Werden die Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung zweckgebunden für die Erhaltung der Straßen in Innsbruck verwendet?

Antwort:

Nein

Frage 24:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die Parkabgabe stellt in rechtlicher Hinsicht eine Steuer dar. Weder das Tiroler Parkabgabegesetz 2006 noch die Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2014 enthalten eine Bestimmung, die eine Zweckbindung der Abgabe
vorsieht.

Frage 25:

Wenn nein, wie wurden die Einnahmen durch die Parktraumbewirtschaftung 2015
verwendet? (Bitte um Aufstellung.)

Antwort:

Die Parkabgabe wird, so wie alle übrigen Gemeindesteuern, als allgemeines
Bedeckungsmittel für die von der Stadt Innsbruck zu bestreitenden Ausgaben verwendet. Sie werden für Ausgaben, die nicht durch spezielle Deckungsmittel bedeckt werden können, verwendet. Eine Aufstellung, wofür
die allgemeinen Bedeckungsmittel im Einzelnen eingesetzt werden, ist daher nicht möglich.

Frage 26:

Wenn nein, wie wurden die Einnahmen durch die Parktraumbewirtschaftung 2016
verwendet? (Bitte um Aufstellung.)

Antwort:

entfällt

Frage 27:

Wenn nein, wie wurden die Einnahmen durch die Parktraumbewirtschaftung 2017
verwendet? (Bitte um Aufstellung.)

Antwort:

entfällt
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