Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.225
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Gesamter Text dieser Seite:
Subventionshöhe
in €
Datum STS- bzw.
GR-Beschluss
Datum
Auszahlung
Tourismusverband Innsbruck
50.870,00
06./07.12.1999
13.01.2000: ATS 700TS
Tourismusverband Innsbruck
65.405,00
21.12.1998
Jahr
Rennen
Subventionsansuchende/r
2000
Weltcup Rennen Damen
26./27.02.2000
1998
Weltcup Rennen Herren
21.12.1998
Datum Subventionsansuchen
04.01.1999: ATS 700TS
28.07.1999: ATS 200TS
Frage 7:
Wann wurde jeweils um die Förderung angesucht?
Antwort:
Siehe Tabelle - Antwort zu Frage 6.
Frage 8:
Wer hat hier jeweils die Förderung bewilligt bzw. ausbezahlt?
Antwort:
Die Bewilligung erfolgte gemäß den Bestimmungen des Stadtrechts der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR. Die Beschlüsse über eine finanzielle Zuwendung erfolgte durch den Stadtsenat (Subventionen bis € 10.000,--),
durch den Gemeinderat (Subventionen über € 10.000,--) oder durch den jeweiligen Beschluss bei der Gemeinderatssitzung zur Behandlung des Voranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck (Dezember). Bei der Vergabe
von Subventionen bis zu einer Höhe von € 3.000,-- je Einzelfall und Haushaltsjahr ist die/der jeweilige amtsführende Stadtrat/Stadträtin zur Entscheidung berufen – siehe Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) § 31
Abs. 2d, § 35a und § 35b Abs. 1.
Die Auszahlung erfolgte seitens der Mag.-Abt. V, Sport.
Siehe auch Tabelle - Antwort zu Frage 6.
Frage 9:
Wann wurde jeweils die Förderung bewilligt bzw. ausbezahlt?
Antwort:
Siehe Tabelle - Antwort zu Frage 6.
Frage 10:
Wurden teilweise auch Förderungen angesucht, bewilligt und ausbezahlt, obwohl
in weiterer Folge (auf Grund der Witterungsverhältnisse oder Ählichem) gar kein
Rennen stattfand?
Antwort:
Ja.
Ergänzung: Die korrekte Vorgangsweise war jeweils: zeitgerechtes Ansuchen; Stadtsenats- bzw. Gemeinderatsbeschluss; größtenteils Akontozahlungen (ca. 14 Tage vor den FIS Europa- oder Weltcup-Rennen beginnen üblicherweise die Pisten-Präparierungsarbeiten; 10 Tage vor den Rennen werden die Pisten seitens der FIS abgenommen; anschließend erfolgen Trainingstage - in der Regel drei Tage; dann können aufgrund eines Wärmeeinbruchs, starken Windes, Nebel bzw. schlechter Sichtverhältnisse noch kurzfristig Rennen abgesagt werden; in solchen Fällen sind aber reale - und anerkannte Kosten - oft bis zu 80 % oder 90 % bereits aufgetreten).
Frage 11:
Wenn ja, wann war dies konkret der Fall?
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