Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.225

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Subventionshöhe
in €

Datum STS- bzw.
GR-Beschluss

Datum
Auszahlung

Tourismusverband Innsbruck

50.870,00

06./07.12.1999

13.01.2000: ATS 700TS

Tourismusverband Innsbruck

65.405,00

21.12.1998

Jahr

Rennen

Subventionsansuchende/r

2000

Weltcup Rennen Damen
26./27.02.2000

1998

Weltcup Rennen Herren
21.12.1998

Datum Subventionsansuchen

04.01.1999: ATS 700TS
28.07.1999: ATS 200TS

Frage 7:

Wann wurde jeweils um die Förderung angesucht?

Antwort:

Siehe Tabelle - Antwort zu Frage 6.

Frage 8:

Wer hat hier jeweils die Förderung bewilligt bzw. ausbezahlt?

Antwort:

Die Bewilligung erfolgte gemäß den Bestimmungen des Stadtrechts der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR. Die Beschlüsse über eine finanzielle Zuwendung erfolgte durch den Stadtsenat (Subventionen bis € 10.000,--),
durch den Gemeinderat (Subventionen über € 10.000,--) oder durch den jeweiligen Beschluss bei der Gemeinderatssitzung zur Behandlung des Voranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck (Dezember). Bei der Vergabe
von Subventionen bis zu einer Höhe von € 3.000,-- je Einzelfall und Haushaltsjahr ist die/der jeweilige amtsführende Stadtrat/Stadträtin zur Entscheidung berufen – siehe Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) § 31
Abs. 2d, § 35a und § 35b Abs. 1.
Die Auszahlung erfolgte seitens der Mag.-Abt. V, Sport.
Siehe auch Tabelle - Antwort zu Frage 6.

Frage 9:

Wann wurde jeweils die Förderung bewilligt bzw. ausbezahlt?

Antwort:

Siehe Tabelle - Antwort zu Frage 6.

Frage 10:

Wurden teilweise auch Förderungen angesucht, bewilligt und ausbezahlt, obwohl
in weiterer Folge (auf Grund der Witterungsverhältnisse oder Ählichem) gar kein
Rennen stattfand?

Antwort:

Ja.
Ergänzung: Die korrekte Vorgangsweise war jeweils: zeitgerechtes Ansuchen; Stadtsenats- bzw. Gemeinderatsbeschluss; größtenteils Akontozahlungen (ca. 14 Tage vor den FIS Europa- oder Weltcup-Rennen beginnen üblicherweise die Pisten-Präparierungsarbeiten; 10 Tage vor den Rennen werden die Pisten seitens der FIS abgenommen; anschließend erfolgen Trainingstage - in der Regel drei Tage; dann können aufgrund eines Wärmeeinbruchs, starken Windes, Nebel bzw. schlechter Sichtverhältnisse noch kurzfristig Rennen abgesagt werden; in solchen Fällen sind aber reale - und anerkannte Kosten - oft bis zu 80 % oder 90 % bereits aufgetreten).

Frage 11:

Wenn ja, wann war dies konkret der Fall?
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