Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.260

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Antwort:

a) entfällt
b)Standardsituation

Mit Fertigstellung der der Regionalbahn-Großbaustelle in diesem Abschnitt wurde insbesondere der Straßenabschnitt zw. BRG Reithmannstraße und NMS Pembaurstraße zur Stadtautobahn ausgebaut. Hierfür wurde sogar Grund enteignet - alle Parkplätze wurden eliminiert, der
Straßenabschnitt ist über mehrere 100 Meter eine Asphalt- und Betonwüste, beste Voraussetzungen mit höchster Geschwindigkeit bei "optimaler" Sicht in den Kreuzungsbereich einzufahren. Das führt neben mangelnder Verkehrssicherheit zusätzlich zu einer enormen Lärmbelastung, denn es dröhnt und hallt durch das gesamte Gebiet (freistehende Wohnhäuser, kaum
Wohnblöcke). Es gibt keinerlei Umstände, die in irgendeiner Weise die Lärmquellen reduzieren
und auffangen könnten.
Frage 68:

Werden Sie in dem oben beschriebenen westlichen Abschnitt der Reichenauer
Straße verkehrsberuhigende und lärmreduzierende Maßnahmen, beispielsweise
Rückbau der Straße für zusätzliche Parkplätze oder Grünflächen umsetzen?
a)
b)
c)
d)

Antwort:

Wenn ja, welche?
Wenn ja, wo?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?

Seitens der Verwaltung/städtischen Verkehrsplanung sind aufgrund der
Straßenkategorie keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen in diesem Bereich geplant. Inwiefern lärmreduzierende Maßnahmen umsetzbar sind,
muss im Kontext mit der städtischen Budgetsituation und dem städtischen
Lärmschutzpaket zum Umgebungslärm-Aktionsplan 2018 im Detail geprüft
werden.
a) Siehe Hauptantwort zu Frage 68.
b) In jenen Abschnitten, die aufgrund der aktuellen Lärmkarte Handlungsbedarf ergeben könnten.
c) Nicht abgebbar bzw. von Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität, dem Stadtsenat und dem Gemeinderat sowie
dem vorhandenen/verfügbaren Budget abhängig.
d) Weil entweder die notwendigen Grenzwerte nicht überschritten sind,
die Finanzmittel oder entsprechende Beschlüsse fehlen.

Frage 69:

Werden Sie in der Reichenauer Straße verkehrsberuhigende und lärmreduzierende Maßnahmen, beispielsweise geschwindigkeitsreduzierende Bodenwellen
bei den Haltestellen der Öffis umsetzen?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe auch Antwort zu Frage 37. Eine Bodenwelle stellt für sich alleine keine
lärmreduzierende Maßnahme dar (verursacht anschließend Beschleunigungen sowie kann Ursache für Klappergeräusche bei Kfz-Überfahrungen sein).
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