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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.308

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Innsbruck, 23.10.2018

GZ: II-VA-V-024658/2018
Ausweitung Alkoholverbot Stadtteil Wilten

Geschätzte Kollegeninnen!
Bezugnehmend auf unzählige Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie das
Ergebnis von zwei Bürgerversammlungen und dem ergänzenden Auftrag des Büros
von HVBGM Gruber darf aus Sicht der gefertigten Dienststelle folgender Bericht
hinsichtlich der Erlassung einer ortspolizeilichen Verordnung, mit welcher der Konsum
von Alkohol in Teilbereichen des Stadtteiles Wilten Innenstadt untersagt werden soll,
übermittelt werden.
1. Formulierung der räumlichen Ausdehnung:
Adamgasse zwischen den Kreuzungen mit der Heiliggeiststraße und der Mentlgasse
samt dem öffentlich zugänglichen Bereich des Lois-Welzenbacher-Platz sowie der
Häuser Südbahnstraße 16 - 16b und Adamgasse 27 - 31; Mentlgasse im gesamten
Verlauf;

Wiltener

zwischen

Mentlgasse und Schiedlachstraße; Parkanlage "Pechepark",

Platzl;

Kaiserschützenplatz,

Edith-Stein-Weg;

Karmelitergasse
Grünalagen

zwischen der Südbahnstraße und der Karmelitergasse; Südbahnstraße im Norden
begrenzt durch die Zufahrt zur Garage des Hotel " Ibis" und im Süden durch die
Verkehrsinsel auf Höhe Haus Karmelitergasse 17.

2. Begründung für die Erlassung einer ortspolizeilichen Verordnung:
Voraussetzung für die Erlassung einer ortspolizeilichen Verordnung sind bestehende
oder

zu

erwartende,

das

örtliche

Gemeinschaftsleben

störende

Missstände.

Zur

Prüfung, ob solche Missstände vorliegen, wurden Beschwerden von Bürgerinnen sowie
die Wahrnehmungen

von

Organen

der

öffentlichen

Sicherheit

sowie

öffentlichen

Aufsicht herangezogen. Für die die oben angeführten Bereiche ergab diese Prüfung
folgendes Bild.
Durch die Eröffnung des Kommunikationszentrums für Drogenabhängige der Caritas der
Diözese Innsbruck (KOMFÜDRO) im Standort Innsbruck, Mentlgasse 20 im November

,.,
"-AI

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