Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.95
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wir wussten, dass sich mit einem Teil ein
Ausschuss beschäftigen wird. Der Antrag
liegt vor. Er ist wichtig und man muss darüber im Ausschuss diskutieren. Für uns ist
es überdies wichtig, wie die Aussendung
der Unterlagen für ZuhörerInnen erfolgt,
weil es sehr schwierig ist an einem Ausschuss teilzunehmen, ohne vorab die Unterlagen gelesen zu haben. Man muss dann
Fragen stellen, die man womöglich nicht gestellt hätte, wenn Unterlagen zur Verfügung
gestellt worden wären.
Ich glaube, dass wir in diesem Ausschuss
eine Lösung finden können. Zu den erwähnten Unterlagen vom Land Tirol möchte ich
sagen, dass das Land Tirol de facto gesagt
hat, dass es die Entscheidung des Bürgermeisters ist. Auf Grund der Tatsache, dass
wir wussten, dass es einen Ausschuss gibt,
haben wir diesen Antrag den Unterlagen
nicht beigelegt.
Wenn es im Ausschuss beschlossen wird,
können wir es gleich dort besprechen. Nur
so viel zum Thema, ob wir ebenso Anträge
zurückhalten können, wenn eine sinnvollere
Behandlung möglich ist.
GRin Dr.in Krammer-Stark: Dieser Antrag
zeigt, wie viele Fragen dabei aufgeworfen
werden können. Die Thematik gehört eingehend diskutiert. Ich bin dafür diesen Antrag
dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zuzuweisen.
GR Mag. Krackl: Es wird nicht richtiger,
wenn GR Onay versucht Verwirrung zu stiften, indem drei verschiedene Dinge miteinander vermischt. Fakt ist, dass die Gemeindeaufsicht des Landes Tirol unsere Ansicht im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte einstimmig festgehalten hat. Sie hat uns auch gebeten, dies
von der Gemeindeaufsicht des Landes Tirol
prüfen zu lassen und unsere Ansicht wurde
dabei bestätigt.
Dabei kann nicht behauptet werden, wenn
die Regierung es gewollt hätte, wäre es
möglich gewesen. Das ist eine Aufforderung
ein Gesetz zu brechen und sich nicht an
Richtlinien zu halten. Das ist scheinbar
gang und gäbe. Einer fährt einfach ohne
Genehmigung auf die Höttinger Alm. Der
andere fordert ein, dass man sich nicht an
die Regeln hält. Das ist scheinbar ein neuer
GR-Sitzung 15.11.2018
Stil, der hier im Gemeinderat Einzug gefunden hat. Das ist die "Bereicherung" in diesem Hause.
Es kommt jemand mit einem Gutachten und
spielt vor, dass es das Gesetz wäre. Gutachten sind schön und gut. Ich habe es sogar gelesen. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber ist
sicherlich ein sehr renommierter Professor
auf diesem Gebiet - wahrscheinlich ist er
österreichweit einer der renommiertesten
auf diesem Gebiet. Auch Univ.-Prof. Dr. Karl
Weber bestätigt, dass unser Handeln richtig
war, wenn man das Gesetz auf unsere Art
interpretiert, aber man könnte natürlich Anpassungen vornehmen lassen.
Das ist okay und deshalb gibt es einen
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss, wo über diese Änderungen diskutiert werden kann. Wir sind sogar bereit,
dass wir dies an den Stadtsenat zuweisen,
mit der Bitte es an den Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss weiterzuleiten. Ich würde mir wünschen, dass alle
Kleinfraktionen anwesend sind und dabei
Sachverhalte nicht verdreht dargestellt werden. Jedes Gesetz hat seinen Grund.
Zwei Regierungsperioden haben sich viele
Menschen mit dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) sowie der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) auseinandergesetzt. Meine Meinung ist nach wie vor klar: Bei ordentlichen
Mitgliedern eines Ausschusses ist es auch
nicht möglich eine/n ErsatzgemeinderätIn
heranzuziehen. Es ist eine dieser Regelungen, die wir uns nicht gewünscht haben.
Weil wir einen Ausschuss haben, in dem
GemeinderätInnen anwesend sein sollten.
Jede/r GemeinderätIn erhält eine Bezahlung
für seine/ihre Zeit. Dem Gemeinderat werden später die Ergebnisse aus den Ausschüssen vorgelegt und dann sollten die
Leute Berichten können, die im Ausschuss
präsent waren sowie sich an den Debatten
beteiligt haben. Alles andere macht keinen
Sinn. Ansonsten würden in den Ausschüssen irgendwelche Menschen sitzen. Und
der/die betroffene GemeinderätIn hat in der
Sitzung des Gemeinderats keine Ahnung
von den Fakten.
Es gibt jedoch einen Unterschied, der das
rechtfertigt. Die stimmberechtigten Mitglieder in einem Ausschuss müssen über eine
Sache abstimmen. Wenn im Gemeinderat