Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf

- S.96

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eine Person abwesend ist, kann er/sie ein
Ersatzmitglied entsenden, damit die Beschlussfähigkeit in einer Sitzung des Gemeinderats sichergestellt ist. Es geht rein
darum. Im Ausschuss verhält es sich ähnlich.
Der/Die ZuhörerIn kann, nachdem der Ausschuss es beschlossen hat, mitdiskutieren.
Das haben wir immer getan und es gab nie
ein Problem. Ganz selten, dass wir jemandem das Wort entzogen haben. Zum Beispiel hat GR Onay sich neulich in einem
Ausschuss eigenartig verhalten.
(GR Onay: Ja, das stimmt.)
Dazu komme ich aber noch später, um es
aufzuklären.
Es geht darum, dass der/die ZuhörerIn nicht
die Aufgabe hat an der Beschlussfassung
mitzuwirken, weil er/sie kein Stimmrecht
hat. Folglich richtig ist, dass er/sie sich nicht
zwingend vertreten lassen muss, weil er/sie
ohnehin nur zuhören kann. Schon gar nicht
kann er/sie sich von jemandem vertreten
lassen, der/die gar kein/e MandatarIn im
Gemeinderat ist. Das hat die Landesaufsicht in der Form bestätigt.
Alternative Liste Innsbruck (ALI) hat versucht Verhinderungen als Argumentation zu
verwenden. Wenn man im Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) schaut,
stellt man fest, dass es für Ausschüsse gar
keine Verhinderungsregelung gibt. Wenn
man aber einen Analogieschluss zum Gemeinderat zieht, ist es nur in dringenden
Fällen möglich, sich vertreten zu lassen.
Dabei muss es aber eine Begründung geben.
Dann waren plötzlich alle verhindert. Im Anschluss wurde von uns festgestellt, dass
dies nicht richtig sein kann. Fünf Minuten
später stand GR Onay da und war plötzlich
nicht mehr verhindert. Das war ein Hinweis
dafür, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft
werden, die Sachen zu umgehen. Es ist
eine Farce. Natürlich kann dieses Thema
diskutiert werden. Ob es eine Mehrheit finden wird, werden wir im Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss sehen.
Ich finde es aus den genannten Gründen
nicht richtig, wenn ZuhörerInnen sich vertreten lassen können.

GR-Sitzung 15.11.2018

Bgm. Willi: Bevor wir zu den nächsten
Wortmeldungen kommen, möchte ich allen
ZuhörerInnen, die noch anwesend sind,
danken, weil wir uns dem Ende der achten
Stunde der Beratungen nähern. Besonderer
Dank an die JournalistInnen, die tapfer
durchhalten.
GR Onay: Zuerst möchte ich etwas richtigstellen. GR Mag. Krackl hat behauptet, dass
ich aufgefordert haben soll gegen ein Gesetz zu verstoßen. Das ist absolut falsch.
Wäre mir das Gesetz nicht wichtig, hätte ich
weder ein Gutachten erstellen lassen noch
einen Antrag gestellt. Wir akzeptieren das
Endergebnis. Wir hoffen, dass es dabei eine
Änderung geben wird.
Was GR Mag. Krackl über die Analogie behauptet hat, ist auch falsch. So, wie es im
Gemeinderat gehandhabt wird, dass ein Ersatz nachrücken kann, findet es im Ausschuss keine Gültigkeit. Im Ausschuss kann
ein/e MandatarIn einen Ersatz benennen
und dann ist die Person Ersatz. Das ist nicht
kongruent, sondern was Anderes.
Eines ist mir ganz wichtig und deshalb habe
ich mich zu Wort gemeldet. Ich möchte
GR Plach danken, weil er uns kleine Fraktionen angeschrieben sowie Dialogbereitschaft gezeigt hat. Das vermisse ich etwas
bei dieser Regierung. Ich würde mir wünschen, dass es mehr Möglichkeiten für Regierung sowie Opposition gibt, dass wir
mehr miteinander kommunizieren und uns
nicht über die Medien bekämpfen. Es wäre
eine Bereicherung, wenn wir uns auf Augenhöhe treffen könnten und Inhalte austauschen.
Aktuell ist dies mit ZuhörerInnen in einem
Ausschuss nicht möglich. Ich kann nicht in
einen Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte ohne Unterlagen gehen. Ich bin ein Kulturmensch und war einmal im Kulturausschuss. Dabei habe ich
Fragen gestellt, weil ich die Unterlagen nicht
hatte. Es war mir nicht einmal möglich vernünftige Fragen zu stellen, weil mir das Basiswissen vorenthalten wurde. Einerseits
ZuhörerInnen in einem Ausschuss zuzulassen, aber andererseits keine Unterlagen dafür zur Verfügung zu stellen, empfinde ich
als eine Zeitverschwendung. Da habe ich
Besseres zu tun und ziehe es lieber vor in
der Gesellschaft aktiv zu sein.