Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-11-15-GR-Protokoll.pdf
- S.97
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Wenn jemand einem Ausschuss beiwohnen
darf, soll zumindest die Möglichkeit gegeben sein, Fragen zu stellen.
GR Kurz: Ich finde Transparenz ist eine
gute Sache und wir sollten sowieso mehr
die "Hosen runterlassen", damit die Leute
außerhalb ebenso sehen können, was bei
uns im Gemeinderat stattfindet. Ich finde es
nötig, aber wir haben mit diesem Antrag ein
Problem.
Du musst dir Folgendes vorstellen: Wir von
der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ)
sind seit Jahrzenten eine Kleinopposition.
Wir hatten nie Unterlagen und waren trotzdem immer anwesend. Man kann einen
Ausschuss auch so besuchen.
Bei diesem Antrag gibt es aus unserer Sicht
ein Problem. Im Falle seiner Verhinderung
kann sich der Zuhörer durch jedes andere
Mitglied des Gemeinderats vertreten lassen.
Zum Beispiel sitzt GR Buchacher im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte. Bei Verhinderung würde GR Plach
zum Zug kommen. Solltet Ihr zwei als Mandatare keine Zeit haben, dürfen auch keine
Zuhörer anwesend sein. Personen, die ein
Mandat haben, gehen absolut leer aus.
Bei uns war es schon einmal der Fall, dass
wir nur mit einem von zwei Stimmberechtigten im Ausschuss vertreten waren. Bei den
Innsbrucker Grünen (GRÜNE) gab es eine
gleiche Situation. Sollen alle kleinen Fraktionen ihre Unterlagen und das Mitsprechrecht
haben. Aber es darf nicht sein, dass stimmberechtigte Fraktionen diskriminiert werden,
wenn sie nur ein Ersatzmitglied benennen
dürfen, während kleine Fraktionen vier bis
fünf Ersatzmitglieder haben können. Das
muss vorab nochmals überlegt werden.
GR Mayer: Wir wünschen uns eine Lösung.
Jede/r MandatarIn hat ein Amtsgelöbnis abgelegt und zwar nach bestem Wissen und
Gewissen zum Wohle der Stadt Innsbruck
zu handeln. Wissen habe ich erst dann,
wenn ich Informationen habe - so einfach ist
das.
Wer, wenn nicht ein/e MandatarIn im Gemeinderat darf Wissen haben? Wo es hier
ein Problem geben sollte, ist für mich nicht
nachvollziehbar. GR Onay hat schon erwähnt, dass die wenigsten GemeinderätInnen hauptberufliche PolitkerInnen sind.
Viele haben einen Nebenjob und können
GR-Sitzung 15.11.2018
nicht bei jedem Ausschuss persönlich dabei
sein. Es funktioniert einfach nicht, selbst
wenn man dafür Geld erhält und dann geht
Information verloren. Das ist aus demokratiepolitischer Sicht sicherlich sehr schlecht.
GR Plach: Ich wurde gereizt mich nochmals
zu melden. Was mich fasziniert, GR Onay,
dass man in einem Dialog versucht gemeinsam in einem Ausschuss eine Lösung zu
finden und jetzt bringst Du dieses Thema in
den Gemeinderat. Es geht nur darum, dies
im Ausschuss zu behandeln. Im Frühjahr 2019 können wir ein neues Stadtrecht
beschließen - zumindest von unserer Seite
aus. Du bringst Sachen durcheinander,
dass es mir meine Haare zu Berge stehen
lässt. Dies hat GR Mag. Krackl bereits angesprochen.
Wenn Du es mit dem Gesetz so genau
nimmst, dann schau dir einmal § 4
Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) an. Wenn du hinten in der Cafeteria des Gemeinderates sitzt und eine/r
von deinen Kompagnons der Liste ALI
kommt und sich kurz dazu setzt, ist es eine
rechtswidrige Ausübung des Mandates.
Ich möchte nur darauf hinweisen, diesen
Antrag dem Stadtsenat zuzuweisen, um
dort daran zu arbeiten. Ich will die Lorbeeren von mir weggeben, weil wir im Ausschuss mehrheitlich beschlossen haben,
dass wir auf Euch zugehen und diskutieren.
Ich denke, es gab niemals eine Situation, in
der gesagt wurde, dass Kleinfraktionen
nicht anwesend sein dürfen. Im Rechts-,
Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss
wurde diese Frage nie aufgeworfen, aber
vielleicht liegt es daran, dass er nicht so
spannend ist, dass man gerne vorbeischaut.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer.
GR Depaoli: In meinem Rechtsempfinden
ist es so, dass ein/e GemeinderätIn bei Verhinderung ein/e VertreterIn hat. Dann ist
zum Beispiel mein Ersatzgemeinderat hier
in der Sitzung des Gemeinderates und kann
sogar mitstimmen. Darum verstehe ich
umso weniger, dass in den unteren Gremien, derselbe Ersatzgemeinderat weder
Dinge mitgestalten bzw. bestimmen kann.