Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf
- S.100
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Die Verwendung der für das Jahr 2019 bewilligten Ausgaben ist nur bis zum 31.12.2019 gestattet.
Verbindlichkeiten, die im Jahre 2019 fällig werden, sind von den Anordnungsberechtigten spätestens am
10.12.2019 bei der Buchhaltung einzureichen.
Ausgabemittel des Ordentlichen Voranschlages, über die am Ende des Rechnungsjahres noch nicht verfügt
ist, gelten als eingespart. Es ist nicht gestattet, unverbrauchte Mittel für Vorauszahlungen auf Lieferungen und
Leistungen, die erst im folgenden Jahr durchgeführt werden sollen, zu verwenden.
Ausgabemittel des Außerordentlichen Voranschlages, über die am Ende des Rechnungsjahres noch nicht
verfügt ist, gelten als verfallen.
Es ist streng darauf zu achten, dass keine Kassenskonti durch eine verspätete Zahlung verloren gehen. Zu
diesem Zweck sind solche Rechnungen spätestens drei Tage vor Fälligkeit unserer Buchhaltung zu
übermitteln.
10. Hochrechnung
Vom Amt Finanzverwaltung und Wirtschaft/ Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling ist eine
Hochrechnung des Ordentlichen Haushaltes bis spätestens Ende September des Rechnungsjahres von den
Dienststellen einzufordern. Der Status der Buchungen wird jeweils bis 31.08.2019 mitgeliefert.
11. Haftung
Auf die disziplinäre und allenfalls arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit bei Verstößen gegen haushaltsrechtliche
Vorschriften und/oder gegen diese Ausführungsbestimmungen erinnere ich an dieser Stelle besonders und
mache ausdrücklich darauf aufmerksam.
Dies gilt ebenfalls für eine fachlich unzureichende Bestätigung der sachlichen oder rechnerischen Richtigkeit
von Vorgängen auf Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen. Im Übrigen verweise ich auf die
Bestimmungen des Organhaftpflichtgesetzes - OrgHG, BGBI. Nr. 181/1967, und des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes, BGBI. Nr. 80/1965, beide in der jeweils geltenden Fassung.
Innsbruck, am
Der Bürgermeister:
Georg Willi
(Stand 20.11.2018)
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