Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf
- S.99
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
7. Außerordentlicher Voranschlag
Die Bewirtschaftung
der Ausgabenansätze des Außerordentlichen
Voranschlages
kann
durch
die
Anordnungsberechtigten ohne weitere Freigabebeschlüsse erfolgen, es sei denn, dass sich in besonderen
Einzelfällen der Gemeinderat eine Freigabe vorbehalten hat. Die Bewirtschaftung ist wie im Ordentlichen
Haushalt in qualitativer und quantitativer Hinsicht strikt nach den beschlossenen Ansätzen auszurichten.
Nachträge zu diesen Ausgabenansätzen sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn zur Wahrung des
Gesamtfinanzierungsrahmens bei anderen Ausgabenposten entsprechende Einsparungen erfolgen oder
Mehrerlöse bei den AO-Einnahmen sichergestellt sind.
Bei Vorhaben, deren Abwicklung sich Ober mehr als eine Haushaltsperiode erstreckt, können Verpflichtungen
(Bestellungen) zulasten der Ausgabenansätze der nächsten Haushaltsjahre eingegangen werden. Solche
Verpflichtungsermächtigungen werden vom Gemeinderat nach Prüfung durch den Ausschuss für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen erteilt.
8. Stellungnahme der MA IV
Vorlagen für Gremialbeschlüsse, die eine einmalige oder eine laufende Verpflichtung für die Stadt Innsbruck
mit einem Betrag über EUR 50.000,00 beinhalten, ist eine schriftliche Stellungnahme der MA IV, die
zeitgerecht bei der Abteilungsleitung IV einzuholen ist, beizulegen.
Als Grundlage für diese Stellungnahme dienen die Berechnung des Vorhabens, dessen Auswirkungen auf die
laufende und/oder mittelfristige Finanzplanung und Angaben Ober die Folgekosten hinsichtlich Sach- und
Personalaufwand.
9. Überwachung von Ausgaben
Sämtliche anordnungsberechtigte Dienststellen haben eine zweckentsprechende Haushaltsüberwachung zu
führen, sodass jederzeit über den Stand der Ausgabemittel Auskunft gegeben werden kann. Diese
Haushaltsüberwachung hat neben den bereits verbrauchten auch die durch Bestellungen gebundenen Kredite
zu enthalten. Die Führung einer Haushaltsüberwachung ist entbehrlich für alle Einnahmen (Haushaltshinweis
2, 6 und 0), ferner bei den Ausgaben für alle Voranschlagsposten der Postenklasse 5 (Leistungen für
Personal) und der Postenklasse 9 (Kapital- und Abschlusskonten).
Im Unternehmensbereich sind die Nettobeträge ohne Umsatzsteuer, im Bereich der Hoheitsverwaltung die
Bruttobeträge in den Haushaltsüberwachungslisten einzutragen.
Das Amt Rechnungswesen/Referat Buchhaltung ist beauftragt, alle angeordneten Einnahmen und Ausgaben
auf die Richtigkeit der Einweisung entsprechend der Gliederung des Voranschlages zu überprüfen und
unrichtige
Kontierungen
zurückzuweisen.
Erst
nach
Berichtigung
werden
sie
dem
(der)
Anordnungsberechtigten zur Genehmigung im System GeOrg übermittelt. Mit dieser Genehmigung wird die
Einnahme bzw. Ausgabe zum Vollzug weitergeleitet.
Weiters ist unsere Buchhaltung beauftragt, Ausgaben, die Kreditüberschreitungen bzw. Überschreitungen der
Deckungsklasse zur Folge haben oder für die außerplanmäßige Mittel erforderlich sind, nicht zur Auszahlung
zu bringen, es sei denn, es wird schriftlich von den Anordnungsberechtigten eine Verfügung des
Bürgermeisters oder seiner Vertretung im Sinne des § 62 des lnnsbrucker Stadtrechtes beigebracht.
Seite: 5