Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf

- S.98

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Diese Ausgabe – 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
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Ausgaben enthalten. Die Bedeckung ist grundsätzlich durch anderweitige Einsparungen zu finden.
Angenommene Mehreinnahmen stellen nur in wirklichen Ausnahmefällen akzeptable Begründungen dar.
Die zur Bedeckung von Mehrausgaben (Überschreitungen) herangezogenen Beträge bleiben endgültig
gebunden.

Auf

Ausgabenansätze,

die

zur

Bedeckung

verwendet

werden,

sind

nachträgliche

Krediterhöhungen (überplanmäßige Ausgaben) unzulässig.
Die Magistratsabteilung IV hat das Ansuchen dem zuständigen Gemeindeorgan zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Über- und außerplanmäßige Mittel dürfen erst nach erteilter Genehmigung in Anspruch genommen werden.
5. Gliederung der Ausgabenansätze

Um eine haushaltsrechtlich sachgerechte Zuordnung der Ausgabenansätze zu erreichen, sind diese im
Ordentlichen Haushalt nach folgenden Kriterien gegliedert:


Gebundene Ausgaben (GA) - durch öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtungen
festgelegte Ausgaben; die Zweckbestimmungen im Einzelnen sind in der Anlage 1 des Voranschlags
2019 festgelegt



Deckungsklassen (DK) - laufende, der Höhe nach in der Regel beeinflussbare Betriebsausgaben



Sammelnachweise (SN) - zusammengefasste, einheitlich bewirtschaftete Betriebsausgaben



laufende lnfrastrukturausgaben
Ersatzbeschaffungen,

(IA)

Ergänzungen

laufende Ausgaben für die Infrastruktur, das sind

-

und

Instandhaltungen gemäß Anmeldungen

im

Referat

Budgetabwicklung und Finanzcontrolling


Subventionen (SU) und Sondersubventionen (SO) - Sammelnachweise

6.

Allgemeine Haushaltssperre:

Sofern in der Folge nicht anderes bestimmt wird, bleiben grundsätzlich 5 % aller im Haushaltsplan
vorgesehenen Mittel gesperrt.
Der Stadtsenat ist ermächtigt, nach Maßgabe der budgetären Entwicklung und der Einnahmensituation, die
Aufhebung der Sperre einzelner oder aller Haushaltsstellen zu genehmigen. Die Genehmigung erfolgt nach
Vorberatung des Finanzausschusses über den von der Magistratsabteilung IV erstellten Amtsvorschlag. Der
Amtsvorschlag

hat

eine

Prioritätenreihung

der

einzelnen

Haushaltsstellen,

gegebenenfalls

unter

Berücksichtigung der Ergebnisse der Hochrechnung (Pkt. 10), zu enthalten. Die Erreichung einer
ausgeglichenen Gebarung darf durch die Genehmigung nicht in Frage gestellt werden.
Von einer allgemeinen Haushaltssperre ist der Sammelnachweis Personal nicht betroffen.
Ausgenommen die Bereiche „Bildung" und „Sicherheit" werden jedoch neu- bzw. auch nachzubesetzende
Dienstposten nur nach tiefgreifender Prüfung des Bedarfs durch das Amt Personalwesen und nur nach
Betrachtung der laufenden Finanzsituation der Stadt Innsbruck einer Besetzung zugeführt.
In weiterer Folge sind bei Neu- und Nachbesetzungen in erster Linie die Personen der ..Aktion 20.000" in die
engere Betrachtung bei der Personalauswahl zu nehmen.

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