Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf
- S.87
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Gebühren 2019 - VORSCHLAG
8.4.0 Beistellung einer Urnennischenplatte
8.4.1 Größe 1
8.4.2 Größe 2
8.5.0 Behältnis für Urnenerdbestattung
sonstige Arbeitseinsätze je angefange8.6.0 nen ½ h und Arbeiter
8.7.0 Leihgebühr für Grünstöcke
8.7.1 bei Aufbahrungen (8/6/4/2) je Stück
286,20
293,40
2,50%
339,40
347,90
2,50%
97,40
99,80
2,50%
19,40
19,90
2,50%
7,70
7,90
2,50%
bei Verabschiedungen und Einsegnungen
1
8.7.2 1 (8/6/4/2) je Stück
1
3,10
1
3,20
1
2,50% 1
1
1
9.0.0 NICHTGEMEINDEBÜRGERZUSCHLÄGE
9.1.0 auf die Grabgebühren
bei der Grabbenützungsgebühr 1.1.0 bis
9.1.1 1.5.0
1
bei der Friedhofbenützungsgebühr 2.1.0
9.1.2 1 bis 2.2.0
50%
50%
1
50%
1
50%
1
50%
1
50%
9.2.0 auf die Beerdigungsgebühren
1
9.2.1 1
bei der Administrationsgebühr 3.1.0
(=Beisetzungsanmeldung) ausgenommen
3.1.2 und 3.1.3
1
Hinweis: Gem. GR-Beschluss v. 13.12.2007 (I-Präs. 609e/2007)
„Im Falle einer Verlängerung des Benützungsrechtes (§13) um 5 Jahre fallen die Grabbenützungsgebühr (1.0.0) und die Friedhofsbenützungsgebühr (2.0.0) jeweils zu 50%
der oben angeführten Beträge an.“
4.
MARKTGEBÜHR (HH-Ansatz 828000)
Der Antrag für die Marktgebühr sieht für das Jahr 2019 eine Anhebung der Gebühren
in Höhe von rd. 2,30% vor.
ANTRAG
Die Gebühr (inkl. 20% USt.) wird ab dem Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
2018
Überlassung von Marktflächen gem. §8 Abs. 1
Ziffer 3, 4, 5 und 8 der Innsbrucker Marktordnung
je angefangenen lfm Verkaufsfläche
SEITE 7 VON 10
4,40
2019
4,50
2,30%