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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf

- S.87

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Gebühren 2019 - VORSCHLAG

8.4.0 Beistellung einer Urnennischenplatte
8.4.1 Größe 1
8.4.2 Größe 2
8.5.0 Behältnis für Urnenerdbestattung
sonstige Arbeitseinsätze je angefange8.6.0 nen ½ h und Arbeiter
8.7.0 Leihgebühr für Grünstöcke
8.7.1 bei Aufbahrungen (8/6/4/2) je Stück

286,20

293,40

2,50%

339,40

347,90

2,50%

97,40

99,80

2,50%

19,40

19,90

2,50%

7,70

7,90

2,50%

bei Verabschiedungen und Einsegnungen

1

8.7.2 1 (8/6/4/2) je Stück

1

3,10

1

3,20

1

2,50% 1

1

1

9.0.0 NICHTGEMEINDEBÜRGERZUSCHLÄGE
9.1.0 auf die Grabgebühren
bei der Grabbenützungsgebühr 1.1.0 bis
9.1.1 1.5.0

1

bei der Friedhofbenützungsgebühr 2.1.0
9.1.2 1 bis 2.2.0

50%

50%

1

50%

1

50%

1

50%

1

50%

9.2.0 auf die Beerdigungsgebühren

1

9.2.1 1

bei der Administrationsgebühr 3.1.0
(=Beisetzungsanmeldung) ausgenommen
3.1.2 und 3.1.3

1

Hinweis: Gem. GR-Beschluss v. 13.12.2007 (I-Präs. 609e/2007)
„Im Falle einer Verlängerung des Benützungsrechtes (§13) um 5 Jahre fallen die Grabbenützungsgebühr (1.0.0) und die Friedhofsbenützungsgebühr (2.0.0) jeweils zu 50%
der oben angeführten Beträge an.“

4.

MARKTGEBÜHR (HH-Ansatz 828000)
Der Antrag für die Marktgebühr sieht für das Jahr 2019 eine Anhebung der Gebühren
in Höhe von rd. 2,30% vor.
ANTRAG
Die Gebühr (inkl. 20% USt.) wird ab dem Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
2018
Überlassung von Marktflächen gem. §8 Abs. 1
Ziffer 3, 4, 5 und 8 der Innsbrucker Marktordnung
je angefangenen lfm Verkaufsfläche

SEITE 7 VON 10

4,40

2019
4,50

2,30%