Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf
- S.88
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Gebühren 2019 - VORSCHLAG
5.
GEHSTEIGBEITRAG (HH-Ansatz 612000)
Der für die Bemessung des Gehsteigbeitrages maßgebliche Gehsteigbeitragssatz ist
gem. § 19 Abs. 4 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz vom Gemeinderat für
das gesamte Stadtgebiet einheitlich festzusetzen. Der Gehsteigbeitragssatz darf
höchstens 1/100 der Durchschnittskosten für die Herstellung von 1 m2 zeitgemäßer
Gehsteigfläche betragen.
Seitens der Fachdienststelle wurde dazu bekannt gegeben, dass 2017 eine neue
Rahmenvereinbarung für die Jahre 2017 – 2019 für Bauarbeiten abgeschlossen wurde.
Auf dieser Grundlage wurden von der Fachdienststelle sowie von Seiten der Finanzabteilung Kosten von rd. EUR 317/m² ermittelt. Dem entsprechend ist der Beitragssatz
geringfügig anzuheben.
ANTRAG
Gemäß der Mitteilung des Amtes Straßenbetrieb sowie der weitergehenden Kalkulation
der Finanzabteilung wird ab 2019 ein Gehsteigbeitragssatz von EUR 3,17 (bisher EUR
3,13) beantragt.
6.
ERSCHLIESSUNGSBEITRAG (HH-Ansatz 612000)
Gemäß § 7 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz werden die Gemeinden ermächtigt, im Falle eines Neubaus eines Gebäudes oder der Änderung eines Gebäudes, durch die seine Baumasse vergrößert wird, einen Erschließungsbeitrag zu erheben. Die Höhe des Erschließungsbeitragssatzes richtet sich nach der von der Gemeinde zu tragenden Straßenbaulast und darf 5 % des Erschließungskostenfaktors nicht
übersteigen.
Mit 16. Dezember 2014 wurden von der Tiroler Landesregierung aktualisierte Erschließungskostenfaktoren veröffentlicht. Für Innsbruck Stadt beträgt dieser seither EUR
220,00.
Nachdem im Jahr 2018 – nach größeren jährlichen Steigerungen seit 2016 - das inflationsbereinigte Niveau vom Jahr 2000 erreicht wurde, schlagen wir für 2019 eine Erhöhung um rd. 2,5% vor.
ANTRAG
Der Erschließungsbeitragssatz für die Bemessung des Erschließungsbeitrages wird
gem. § 7 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz für das Jahr 2019 mit 3,59%
des vom Land Tirol veröffentlichten Erschließungskostenfaktors festgesetzt. Damit beträgt der Erschließungsbeitragssatz ab 2019 EUR 7,90.
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