Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf
- S.89
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Gebühren 2019 - VORSCHLAG
7.
HUNDESTEUER (HH-Ansatz 920000)
Aufgrund der Hundesteuerordnung 2013 wird die Hundesteuer weiterhin mittels Jahresbescheid vorgeschrieben, die Tarife können aber auch unterjährig auf monatlicher
Basis abgerechnet werden. Der Vorschlag sieht - nach einem konstanten Niveau seit
2016 - für den (Normal-)Jahrestarif sowie für die Wachhunde und den ermäßigten
Steuersatz eine Erhöhung um 2,50% vor.
ANTRAG
Die Hundesteuer wird ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
2018
8.
2019
Pro Hund (Jahrestarif)
99,96
103,20
3,24%
Für Wachhunde und Hunde, die in Ausübung
eines Berufes oder Gewerbes gehalten werden
(§3 Abs. 1 der Hundesteuerordnung), je Hund
42,00
43,20
2,86%
Ermäßigter Steuersatz gem §3 Abs. 2 der Hundesteuerordnung, je Hund
42,00
43,20
2,86%
Ersatzhundemarke (inkl. Porto)
2,00
2,00
0,00%
WASENMEISTEREIGEBÜHREN (HH-Ansatz 581010)
Der Antrag für die Wasenmeistereigebühren sieht für 2019 eine Erhöhung um ca. 2,5%
vor.
ANTRAG
Die Gebühren für die Wasenmeisterei werden ab 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
1. Beseitigen eines Tierkadavers:
Wasenmeistereigrundgebühr
2018
11,60
2019
11,90 2,50%
zzgl. gewichtsabhängiger Besei tigungsgebühr[1]
11,60
11,90
2,50%
Bei Abholung zusätzlich Fuhrgebühr – Tarif lt. Fuhrpark + 20% USt.
2. Beseitigung verdorbener Nahrungsmittel oder
sonstiger Abfälle aus der Nahrungsmittelindustrie
und dem Nahrungsmittelgewerbe je kg wie in lit.
1.
3. Vorbereitung, Öffnung eines Kadavers zur
Untersuchung (Sektion)
11,60
11,90
2,50%
4. Aufladen eines Großtierkadavers auf das
Transportfahrzeug
16,90
17,30
2,50%
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