Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf

- S.91

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(zu Punkt 3.5.3)

IV- 9140/2018

H A U S H A LT S SA TZ U N G

2019

(genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss vom xx.xx.xxxx)

1.
Gemäß § 57 Abs. 2 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck, LGBI. Nr. 53/1975, in der
geltenden Fassung, setzt der Gemeinderat den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2019 wie folgt
fest:

2019

Ordentliche Gebarung

Einnahmen

375.393.400

Ausgaben

390. 702.500

Zuschuss

-15.309.100

Außerordentliche Gebarung

2019

Einnahmen

38.969.800

Ausgaben

38.969.800

Die Aufgliederung dieser Beträge auf die einzelnen Voranschlagsposten ist in den Anlagen
ausgewiesen.

II.

Gemäß

§

54 Abs.

4

des

lnnsbrucker

Stadtrechtes

Dienstpostenplan für das Rechnungsjahr 2019

genehmigt

der

mit einer Gesamtanzahl

Aufgliederung dieser Dienstposten ist in den Anlagen enthalten.

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Gemeinderat

den

von 1.588. Die