Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf

- S.93

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2018-12-14-GR-Protokoll-Budget-2.Teil.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
b.)

Die Ausgleichsabgabe für Spielplätze nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungs- und
Ausgleichsabgabengesetz - lVAG, LGBI. Nr. 58/2011, in der geltenden Fassung, mit
den in § 25 Abs. 1 lit. a) bis d) lVAG genannten Sätzen.

7.

Der

Gehsteigbeitrag

nach

dem

Tiroler

Verkehrsaufschließungs-

und

Ausgleichsabgabengesetz - TVAG, LGBI. Nr. 58/2011, in der geltenden Fassung, unter
Anwendung eines Gehsteigbeitragssatzes von EUR 3, 17, das ist ein Hundertstel der
2

durchschnittlichen Kosten für die Herstellung eines m zeitgemäßer Gehsteigfläche.
8.

Die Abgabe für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber befindlichen
Luftraumes nach dem Tiroler Gebrauchsabgabegesetz, LGBI. Nr. 78/1992, in der geltenden
Fassung,

mit

einem

Hundertsatz

von

6

v.

H.

der

Leistungsentgelte.

Die

Abgabenschuldner(innen) haben jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November
eine Vorauszahlung in der Höhe von jeweils 25 v. H. des Abgabenbetrages des
vorangegangenen Wirtschaftsjahres zu leisten. Verbleibende Abgabenschuldigkeiten sind mit
der nächsten Vorauszahlung zu entrichten, Guthaben sind den Abgabenschuldner(inne)n
spätestens bis zum übernächsten Vorauszahlungstermin zu erstatten.
9.

Gebühren von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen, insbesondere
a.)

die Abfallgebühren nach der Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck
2015, Gemeinderatsbeschluss vom 18.06.2015 in der geltenden Fassung, mit den vom
Gemeinderat am xx.xx.xxxx beschlossenen Sätzen.

b.)

die Gehwegreinigungsgebühren nach der Gehwegreinigungsgebührenordnung, ZI. III 3458/1971, in der geltenden Fassung, mit den vom Gemeinderat am xx.xx.xxxx
beschlossenen Sätzen.

c.)

die Marktgebühren nach der Marktgebührenordnung, Gemeinderatsbeschluss vom
01.12.2000 abgeändert mit Gemeinderatsbeschluss vom 21 .06.2001 und 14.07.2011, in
der geltenden Fassung, mit dem vom Gemeinderat am xx.xx.xxxx beschlossenen
Gebührentarif.

d.)

die

Gebühren

für

die

Benützung

der

städtischen

Friedhöfe

nach

der

Friedhofsgebührenordnung, Ge~einderatsbeschluss vom 04.12.1997, in der geltenden
Fassung, mit den vom Gemeinderat am xx.xx.xxxx beschlossenen Sätzen.
e.)

die Gebühren für die Leistungen der Wasenmeisterei zu den vom Gemeinderat am
xx.xx.xxxx beschlossenen Sätzen.

10. die Parkabgabe aufgrund des § 17 Abs. 3 Z 5 Finanzausgleichsgesetz 2017, BGBI. Nr.
116/2016, in der geltenden Fassung, des Tiroler Parkabgabegesetzes 2006, LGBI. Nr.
9/2006, in der geltenden Fassung, und der lnnsbrucker Parkabgabeverordnung 2014,
Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2013, in der geltenden Fassung.
11 . die

Verwaltungsabgaben

aufgrund

Seite: 3

der

Bundes-,

Landes-

und